Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen. Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen.
Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen künftig auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit. Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt.
„Digitalisierung muss den Alltag spürbar erleichtern: Durch die neue ‚Online-Vertretung‘ sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen. Damit bieten wir insbesondere den Personen, die bereits eine Vollmacht nutzen, eine zeitgemäße und effiziente Lösung für ihre tägliche Unterstützung. In der ersten Ausbaustufe konzentriert sich unser Angebot auf die Vertretung von Privatpersonen durch andere Personen“, so Guntram Sydow.
Die Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz ‚Online-Handeln‘ ergänzen. Infos zum Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen. Hier finden Interessierte die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereit. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.