Ausbildung in Teilzeit

Teilzeitberufsausbildung sowie Hilfen und Fördermittel für Familien mit geringem Einkommen

Teilzeitausbildung

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend. Möchten Sie eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren, dann können Sie einfach im Betrieb Ihrer Wahl nachfragen, ob dieser dafür offen ist. Auch für Arbeitgeber hat die Bundesagentur für Arbeit hier einige Fördermittel und Zuschüsse.

Eine betriebliche Ausbildung kann zwischen 2 und 3,5 Jahre dauern. Zweijährige Berufsausbildungen haben häufig einen geringeren Anteil an Theorie als dreijährige oder dreieinhalbjährige Ausbildungen. Oft können Sie daran eine Ausbildung in einem verwandten Beruf, die 3 oder 3,5 Jahre dauert, anschließen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Teilzeitausbildung zu verkürzen oder zu verlängern. 

Informationen dazu, welche Berufe erlernt werden können, erhalten Sie bei der Berufsberatung, bei CHECK U oder im BERUFENET.

Hier finden Sie tiefergehende Informationen zum Thema Teilzeitausbildung.

Hilfen und Fördermittel für Familien mit geringem Einkommen

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. 

Der Kindergeldzuschlag beträgt 2024 bis zu 292 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.

Den Antrag stellen Sie bequem online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob Sie voraussichtlich Anspruch haben. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag haben, hilft Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort weiter.