Kurzarbeitergeld sichert Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern

Agentur für Arbeit lädt Arbeitgeber zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Thema Kurzarbeitergeld ein

15.04.2025 | Presseinfo Nr. 23

Die aktuelle Auftragslage ist branchenübergreifend von starken Rückgängen gekennzeichnet. Daher besteht zurzeit ein außergewöhnlicher Informationsbe-darf hinsichtlich der zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen für das soge-nannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld und dessen Abrechnung. Um diese Bedarfe zeitnah erfüllen zu können, lädt die Agentur für Arbeit, Operativer Ser-vice Dortmund, ihre in den Agenturbezirken Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn und Siegen ansässigen Arbeitgeber zu einer Informationsveranstaltung ein.

Kurzarbeitergeld kann unter anderem dann gewährt werden, wenn allgemeine wirtschaftliche Gründe für die Unterauslastung ursächlich sind und ein daraus resultierender Arbeitsausfall nicht durch betriebliche Maßnahmen abgewendet werden kann.
Wirtschaftliche Ursachen liegen insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall infolge Auftragsmangel eintritt und dieser nicht auf organisatorische oder betriebsinterne Ursachen zurückzuführen ist.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ersetzt anteilig die Lohnausfälle der Arbeitnehmer in Phasen eines solchen Arbeitsausfalls für derartige Beschäftigungslücken, sichert dabei die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und entlastet damit auch die Arbeitgeber bei den entstehenden Kosten. Darüber hinaus können die Ausfallzeiten sinnvoll für Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes genutzt werden.
Um Ihre Fragen zu diesen Themen beantworten zu können stehen Ihnen die zuständigen Fachexperten am 7. Mai von 11 Uhr bis 13 Uhr in einer Online-Veranstaltung gerne zur Verfügung.

Anmeldung wird erbeten unter:
dortmund.os-veranstaltung@arbeitsagentur.de