Familienpfleger/in

Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Erster Schulabschluss (ESA)
    oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens 1 Jahr Tätigkeit im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich
    oder
  • Mindestalter 25 Jahre und mindestens 6 Jahre Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
    oder
  • mindestens 6 Jahre Führung eines Mehrpersonenhaus• haltes und abgeschlossene Ausbildung Familienhelfer/in
  • gesundheitliche und persönliche Eignung

Dauer

  • 3 Jahre

Abschluss

  • staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in