Dieses Instrument ermöglicht behinderten Menschen eine qualifizierte, anschlussfähige Berufsausbildung einschließlich einer bei einer zuständigen Stelle absolvierten Abschlussprüfung. Junge Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung zur Fachpraktikerin, zum Fachpraktiker anstreben, müssen Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Hier findet im Kontext der Beratung unter Zuhilfenahme medizinischer und psychologischen Fachdienste eine Testung statt, wo ggfs. der Reha-Status festgestellt wird. Dies bedeutet, dass Art und Schwere der festgestellten Behinderung die Aufnahme einer Ausbildung zum Fachpraktiker, zur Fachpraktikerin begründen.
Fachpraktikerregelungen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass ein besonderer Schwerpunkt auf der hohen Praxisorientierung liegt. Die spezifischen Tätigkeiten von Fachpraktiker*innen sind meist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht aus eigener Planung
heraus erfolgen.
