Arbeitsuchend melden - am besten online

24.07.2025 | Presseinfo Nr. 46

Wer von seiner Kündigung erfährt oder einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der in Kürze ausläuft, muss sich bei der Agentur für Arbeit melden.

Diese sogenannte Arbeitsuchendmeldung kann online erfolgen über die Internetseite www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.

Bei Befristungen muss die Meldung spätestens 3 Monate vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrages erfolgen, bei Kündigungen sofort, wenn die Beschäftigten vom bevorstehenden Ende ihres Arbeitsverhältnisses erfahren.

„Diese Zeiten im Auge zu behalten, ist insbesondere bei Saisonbeschäftigen wichtig“, so Manuela Riedel. Sie ist Teamleiterin in der Arbeitsagentur und weiß, „wenn Arbeitnehmer einen für die Saison befristeten Arbeitsvertrag haben, denken viele nur an die Arbeitslosmeldung - spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit. Aber auch die vorherige Arbeitsuchendmeldung dürfen unsere Kunden nicht verpassen.“

Die Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur ist auch telefonisch möglich unter der zentralen gebührenfreien Servicenummer 0800 4 5555 00.