Momentan herrscht Hochbetrieb in den Urlaubsgebieten an der Küste. Doch wie in jedem Jahr werden die Besucherzahlen zum Ende der Saison wieder zurückgehen. Beschäftigte aus der Tourismusbranche werden sich dann voraussichtlich arbeitslos melden müssen.
Katrin Bennemann, Teamleiterin in der Arbeitsagentur Stralsund, hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit Beschäftigte nichts vergessen.
„Zuerst ist die sogenannte Arbeitsuchendmeldung wichtig. Die muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Das ist gut planbar, wenn man zum Beispiel das Ende eines befristeten Arbeitsvertrages kennt oder das Kündigungsschreiben mit längerer Kündigungsfrist bekommt. Wer erst kurzfristig von seiner Entlassung erfährt, muss sich spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung melden.“
Die Fachleute der Arbeitsagentur wissen: Die (gesetzlich vorgeschrieben) Arbeitssuchendmeldung haben viele Beschäftigte nicht im Blick. Viele schauen nur auf die Arbeitslosmeldung. Sie ist die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie sollte frühestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit erfolgten aber spätestens – und das ist sehr wichtig - am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Beide Meldungen sollte auf jeden Fall online erledigt werden. Den Weg zur Agentur für Arbeit und eventuelle Wartezeiten kann man sich dann sparen.
Für die Online-Arbeitslosmeldung gibt es die Internetseite www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.
Einen Tipp hat Katrin Bennemann noch: „Natürlich gibt es auch ein zeitnahes, persönliches Beratungsgespräch mit einer Vermittlungsfachkraft über Stellenangebote, die individuelle berufliche Situation und Entwicklungsmöglichkeiten. Dieses Gespräch kann auch per Video erfolgen. Und die Kundinnen und Kunden können auch diesen Video-Termin gleich bei der Arbeitsuchendmeldung online buchen.“