Am 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto in der Stunde. Ein Jahr später– zum 1. Januar 2027 – ist eine weitere Erhöhung geplant auf 14,60 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt daher ebenfalls zum 1. Januar 2026. Sie wird im kommenden Jahr bei 603 Euro im Monat liegen und 2027 bei 633 Euro. Aktuell dürfen Minijobber 556 Euro brutto im Jahresdurchschnitt im Monat verdienen.
Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, ist aber die unterste Lohnuntergrenze. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.