Wichtig zu wissen: Der Mindestlohn für Azubis ist gestiegen

Zum 1. Januar ist nicht nur der allgemeine Mindestlohn in Deutschland gestiegen. 
Auch bei der Mindestvergütung für Auszubildende gab es eine Änderung:

Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung 

  • 724 Euro im ersten Jahr einer Berufsausbildung
  • 854 Euro im zweiten Jahr einer Berufsausbildung
  • 977 Euro im dritten Jahr einer Berufsausbildung  und
  • 1 014 Euro im vierten Jahr einer Berufsausbildung

Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde im Januar 2020 eingeführt. Schon damals stand fest: Die gesetzlich geregelten Mindestbeträge werden regelmäßig angepasst.

Der Azubis-Mindestlohn soll die Berufsausbildung insgesamt attraktiver machen und die Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern.

Viele Unternehmen zahlen daher bereits jetzt Vergütungen, die deutlich über den gesetzlichen Regelungen liegen.