Zum 1. Januar ist nicht nur der allgemeine Mindestlohn in Deutschland gestiegen.
Auch bei der Mindestvergütung für Auszubildende gab es eine Änderung:
Für Berufsausbildungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 begonnen werden, beträgt die monatliche Mindestvergütung
- 724 Euro im ersten Jahr einer Berufsausbildung
- 854 Euro im zweiten Jahr einer Berufsausbildung
- 977 Euro im dritten Jahr einer Berufsausbildung und
- 1 014 Euro im vierten Jahr einer Berufsausbildung
Die Mindestvergütung für Auszubildende wurde im Januar 2020 eingeführt. Schon damals stand fest: Die gesetzlich geregelten Mindestbeträge werden regelmäßig angepasst.
Der Azubis-Mindestlohn soll die Berufsausbildung insgesamt attraktiver machen und die Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern.
Viele Unternehmen zahlen daher bereits jetzt Vergütungen, die deutlich über den gesetzlichen Regelungen liegen.