Wenn Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, dann müssen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit melden.
Bitte informieren Sie Ihre Beschäftigten: Für Besuche in der Arbeitsagentur – unabhängig vom Anliegen – benötigen alle Kundinnen und Kunden einen Termin! Das macht die Besuche planbar und verhindert Wartezeiten. Außerdem vermeiden die Besucherinnen und Besucher so unnötige Fahrkosten.
Die Termine sollten rechtzeitig gebucht werden! Das geht ganz bequem online:
Eines muss allerdings beachtet werden: Die persönliche Arbeitslosmeldung - spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit - ist auch weiterhin unbedingt notwendig! Mit der Online-Funktion des Personalausweises kann die persönliche Arbeitslosmeldung auch online erfolgen. Ansonsten ist auch hier eine Terminbuchung im Vorfeld notwendig.