Meldepflicht: Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 31. März 2026 ist dies verpflichtend zu melden.

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten für 2025/26 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist ist nicht verlängerbar. Der schnellste und einfachste Weg, die Anzeige zu versenden, ist der elektronische Weg. 

03.02.2026 | Presseinfo Nr. 5

Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige 

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. 

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht. 

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161-9770-333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Stuttgart beantwortet.

Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Stuttgart

Unsere Mitarbeiter/Innen beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:

  • Sie suchen Personal?
  • Sie haben einen Beratungsbedarf z. B. zur behinderungsgerechten Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen?
  • Sie wollen sich über Fördermöglichkeiten informieren?

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfassendes Dienstleistungsspektrum an – kompetent und zuverlässig!

Die Servicenummer für Arbeitgeber lautet: 0800 4 5555 20