Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung gestiegen

09.06.2026 | Presseinfo Nr. 20

laut den aktuellen Daten* waren in Thüringen Mitte zuletzt rund 9.800 Menschen mit einer Schwerbehinderung, in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das ist eine positive Entwicklung, denn vor fünf Jahren waren es noch 9.092 Menschen. Die sogenannte Erfüllungsquote, also der Anteil der Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig erfüllt haben, ist auf 43,7 Prozent gestiegen, fünf Jahre zuvor lag sie noch bei 43 Prozent. Knapp 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel.

 

Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht zu unterstützen, stehen in jeder örtlichen Arbeitsagentur Reha-Spezialisten als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Diese bieten eine breite Palette von Förderinstrumenten an, die von Qualifizierung und Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung reichen. Unternehmen können sich jederzeit von ihrer örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen, um bestmöglich unterstützt zu werden.

 

„Wir fördern die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Gemeinsam mit den Unternehmen kann es uns gelingen einen inklusiven Arbeitsmarkt zu gestalten, in dem alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten und Einschränkungen ihre Talente einsetzen können“, sagt Irena Michel, Leiterin der Agentur für Arbeit Thüringen Mitte. 

 

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Anforderungen variieren je nach Größe des Unternehmens.

Für Unternehmen, die Fragen zum Anzeigeverfahren oder zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen haben, bietet die Bundesagentur für Arbeit Unterstützung an. Auf der Homepage www.iw-elan.de, kann die Meldung erfolgen.

Fazit

Die Bundesagentur für Arbeit ermutigt alle Unternehmen in Thüringen Mitte mit 20 oder mehr Beschäftigten, ihre Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen zu erfüllen und von den Vorteilen einer inklusiven Beschäftigungspolitik zu profitieren. Durch die gemeinsame Anstrengung kann ein inklusiver Arbeitsmarkt gefördert werden, in dem alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten und Einschränkungen ihre Talente einsetzen können.

Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung ist ein wichtiger Aspekt der Inklusion am Arbeitsmarkt. Durch die Nutzung der verfügbaren Daten und Ressourcen können Unternehmen und Arbeitgeber ihre Beschäftigungspolitik optimieren und zur Erreichung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen beitragen.