Tag in der Praxis – „TiP“

BERUFSLEBEN“ erleben

Um den Berufseinstieg von Schülerinnen und Schülern zu verbessern und Unternehmen bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen, engagiert sich das Staatliche Schulamt Ostthüringen, die Agentur für Arbeit Thüringen Ost, die IHK Ostthüringen, die HWK Ostthüringen sowie die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband bei der Umsetzung dieser Form der praktischen Erprobung.

Schüler/-innen der Klassenstufe 8 sind ab dem 2. Halbjahr jeweils 1 Tag pro Woche in einem Unternehmen und lernen typische Inhalte und Abläufe verschiedener Ausbildungsberufe kennen. Nach ca. 3 Monaten wird das Unternehmen gewechselt, sodass die Schüler/-innen in einem Jahr 4 Unternehmen und deren Ausbildungsberufe kennenlernen.

Schülerinnen und Schüler

  • erhalten einen Einblick in den Berufsalltag verschiedener Berufsfelder mit allen dazugehörigen Facetten
  • werden berufliche Perspektiven in der Region aufgezeigt
  • erhalten realistische Vorstellungen vom Traumberuf, um spätere Ausbildungsabbrüche zu verringern
  • werden in ihrer Berufswahlkompetenz gestärkt - Durchhaltevermögen, Ausdauer, Belastbarkeit sowie Selbständigkeit werden gefördert
  • erkennen den Stellenwert einer guten Bewerbung und eines Schulabschlusses


Zeitliche Planung:

  • 2. Schulhalbjahr Klassenstufe 8 und 1. Schulhalbjahr Klassenstufe 9
  • 4 Quartale:
    Winterferien - Osterferien
    Osterferien - Sommerferien
    Sommerferien - Herbstferien
    Herbstferien - Winterferien       
  • pro Quartal Wechsel des Betriebes/der Praktikumsstelle
  • Praktikum in 4 Berufsfeldern an einem 1 Tag pro Schulwoche (statt Blockpraktika in Klassenstufen 8 und 9)

 
Rechtlicher Rahmen:

  • Bei Schülerbetriebspraktika handelt es sich vom Grundsatz her um schulische Veranstaltungen, wobei der Unterrichtsort in den Betrieb verlagert wird, das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen von schulischen Betriebspraktika auch keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind, wenngleich eine Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
  • Relevant ist das Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG. Mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 JArbSchG wird das grundsätzliche Verbot zur Beschäftigung von Kindern aufgehoben und für die Durchführung von Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht gesetzlich erlaubt. Die Schutzvorschriften sind einzuhalten
  • Es gilt: Soweit Beschäftigte aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Kopf-, Augen-, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schülerinnen und Schüler mit solchen Arbeiten nur beschäftigt werden, wenn sie die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen benutzen.
  • Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, muss vom Grundsatz her auch die Schule die Kosten für nötige PSA tragen. Der Betrieb wiederum darf die Praktikanten und Praktikantinnen nur beschäftigen, wenn die nötige Arbeitsschutzausrüstung getragen wird.
  • Es ist daher zweckmäßig, dass zwischen Schule und Praktikumsbetrieb rechtzeitig geklärt wird, ob bzw. welche Arbeitsschutzausrüstung an dem jeweiligen Praktikumsplatz nötig ist.

 
Organisation:

  • Unternehmen erstellen einen Steckbrief und schicken diesen an die für sie interessante Schule
  • die Schule stellt ihren Schülerinnen/Schülern alle Steckbriefe zur Verfügung und diese bewerben sich auf die angebotenen Plätze
  • das Unternehmen entscheidet sich für eine/-n Praktikantin/-en und schließt den Praktikumsvertrag ab
  • tägliche Anwesenheit 7 Stunden (zuzüglich Pausen)
  • Fahrtkosten: werden über die Schule geregelt
  • Arbeitskleidung ist von Schülerinnen und Schülern entsprechend der Angaben des Unternehmens mitzubringen

 
Worauf sollten Sie als Unternehmen achten:

  • berufsspezifische und für Schüler/Schülerinnen geeignete Tätigkeiten auswählen
  • Vorstellung beruflicher Tätigkeiten und praktisches Tun ermöglichen, um Neugier und Interesse zu wecken
  • realistische Vorstellungen vom Berufsalltag vermitteln, um spätere Ausbildungsabbrüche zu verringern
  • eine/-n verantwortlichen Mitarbeiter/-in als Ansprechpartner/in benennen und alle Mitarbeiter auf Praktikanten einstimmen
SchuleTiP - Tag
Staatliche Regelschule GößnitzDonnerstag
Staatliche Regelschule „Otto Dix“ GeraDonnerstag
Debschwitzer Schule Gera Staatliche RegelschuleMittwoch
Ostschule Gera Staatliche Gemeinschaftsschule EuropaschuleDienstag
Werkstattschule Jena Staatliche GemeinschaftsschuleDonnerstag
Staatliche Regelschule SchkölenMittwoch
Staatliche Regelschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ HirschbergMittwoch
Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ SchleizDienstag
Staatliche Regelschule „Max Greil“ WeidaMittwoch
Staatliche Regelschule Greiz-PohlitzDienstag
Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Neustadt an der OrlaDonnerstag
Staatliche Regelschule „Johann Wilhelm Heimbürge“ KahlaDonnerstag
Staatliche Regelschule „Unter den Dornburger Schlössern“ DorndorfMittwoch
Staatliche Regelschule „Friedrich Solle“ Zeulenroda EuropaschuleMittwoch
Staatliche Regelschule „Hans Settegast“ Bad KöstritzDienstag

 

Diese Schulen werden ab dem II. Halbjahr 2025 (Februar) neu dabei sein:

Gebrüder Reichenbachschule Altenburg Staatliche Regelschule, Staatliche Regelschule „Geschwister Scholl“ Meuselwitz / Filiale Lucka, Staatliche Regelschule Karl Christian Friedrich Krause“ Eisenberg, Staatliche Regelschule Ranis, Staatliche Regelschule Bad Lobenstein, Staatliche Regelschule "Auf der Schönen Aussicht" Stadtroda, Staatliche Regelschule Oppurg