Übergangsfrist endet am 31. März 2023

Arbeitsbescheinigungen und Nebenverdienstbescheinigungen 

10.03.2023 | Presseinfo Nr. 12

Noch bis zum 31.03.2023 können Arbeitgeber Arbeitsbescheinigungen nach Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen und Nebenverdienstbescheinigungen in Papierform an die Agentur für Arbeit senden. Ab dem 01.04.2023 ist eine Übermittlung der Bescheinigungen nur doch in digitaler Form möglich. Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist ein schneller und sicherer Datentransfer garantiert. „Bisher nutzen bereits rund 60 % der Unternehmen diese zeitgemäße Form der Übertragung. Großer Vorteil: Es entstehen keine Kosten für Druck und Versand. Zudem sparen Unternehmen Zeit, da Nachfragen seitens der Arbeitsagentur entfallen,“ betont Wolfgang Gold, Leiter der Arbeitsagentur Thüringen Südwest.

Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea.

Beratung bietet der Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur an.

Kontakt:

FON: 0800 4 5555 20

Mail:  Thueringen-Suedwest.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de