Bundesagentur für Arbeit führt im Einzelfall Bezahlkarte für Personen ohne Bankkonto ein

Kundinnen und Kunden ohne Bankkonto haben bislang ihre Geldleistungen mittels Scheckeinlösung erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 ersetzen Bezahlkarten das bisherige Auszahlungsverfahren.

01.12.2025 | Presseinfo Nr. 41

Bundesweit verfügen rund 8.000 Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit und der in gemeinsamer Einrichtung betriebenen Jobcenter über kein eigenes Bankkonto oder möchten ihre Leistungen auf eigenen Wunsch nicht als Überweisung erhalten. Sie sind des-halb auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen, um zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen. Bislang konnten sie hierfür die Auszahlung mittels Schecks in den Filialen der Postbank nutzen. Das bisherige Verfahren wird ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. 

Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung händigen die neuen Bezahlkarten einmalig an betroffene Kundinnen und Kunden aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen.
Wolfgang Gold, Chef der Suhler Arbeitsagentur, erläutert dazu: 

Zitat:

„Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Die Bezahlkarte unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von anderen Bankkarten und ist damit für alle Kunden der Agenturen und Jobcenter diskriminierungsfrei gestaltet.“


Die Agentur für Arbeit Thüringen Südwest und die Jobcenter der Stadt Suhl, der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sowie des Wartburgkreises haben ihre betroffenen Kundin-nen und Kunden bereits über die Einstellung des bisherigen Scheckverfahrens informiert. In Kürze erhalten diese Personen von ihren Einrichtungen Informationen zu den neuen Bezahl-karten.
Diese Einzelfalllösung gilt nur für Leistungsbezieher ohne eigenes Konto. Für Kundinnen und Kunden, die ihre Leistungen bereits auf ihr Konto erhalten, ändert sich nichts.