Beschäftigtenqualifizierung

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel – das sind die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unseres Arbeitsmarktes. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, sollten Sie jetzt durch gezielte Weiterbildungen Ihre vorhandenen Potentiale ausbauen.

Im Rahmen unserer Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten.

Voraussetzungen für eine geförderte Beschäftigtenqualifizierung

Die berufliche Weiterbildung

  • umfasst mehr als 120 Stunden.
  • zählt nicht zu einer Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt).
  • und ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
  • ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtend.
  • findet außerhalb des Betriebes oder durch den zugelassenen Träger innerhalb des Betriebes statt.

Während der Weiterbildung

  • wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt.
  • wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ganz oder teilweise nicht erbracht.
  • besteht das Arbeitsverhältnis fort.

Finanzielle Förderung

Die bei der Weiterbildung anfallenden Lehrgangskosten Ihrer Beschäftigten können über ein Bildungsgutschein teilweise oder vollständig erstattet werden. Im Weiteren sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich. Der Berufsabschluss des Beschäftigten muss in der Regel vier Jahre zurückliegen.

 

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten

Unter 10 Mitarbeitende (Kleinstunternehmen)

Bis zu 100% Kostenerstattung

Für Mitarbeitende ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen kann die Kostenerstattung bis zu 100 % betragen.

Unter 250 Mitarbeitende (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

Für Mitarbeitende ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen kann die Kostenerstattung bis zu 100 % betragen.

Ab 250 Mitarbeitende (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeitende (Große Unternehmen)

Bis zu 15% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

Unter 10 Mitarbeitende (Kleinstunternehmen)

Bis zu 75% Kostenerstattung

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Unter 250 Mitarbeitende (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Ab 250 Mitarbeitende (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Ab 2500 Mitarbeitende (Große Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Höhere Zuschüsse für die Weiterbildung und den Arbeitsentgeltzuschuss; unabhängig der Unternehmensgröße

Tipp:Plus 5 Prozent

bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner (Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag)

Tipp:Plus 10 Prozent

bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

  • Unternehmensgröße bis unter 250 Arbeitnehmer: Fehlende berufliche Kompetenz bei mindestens 10 % der Beschäftigten
  • Unternehmensgröße ab 250 Arbeitnehmer: Fehlende berufliche Kompetenz bei mindestens 20 % der Beschäftigten

Tipp:Plus 15 Prozent

bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Sammelantrag

Wenn mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Einzelanträge stellen, sondern es genügt ein Antrag.

Warnung:Bevor Sie ein Sammelantrag stellen, lassen Sie sich von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner des gemeinsamen Arbeitgeberservice beraten.

Weiterführende Informationen für Unternehmen und Beschäftigte finden Sie auch bei unserer Weiterbildungsagentur.