Fördern und Fordern statt Freiheitsentzug

21.05.2026 | Presseinfo Nr. 34

„Fördern und Fordern statt Freiheitsentzug" ist ein Projekt, das in der JVA Laufen-Lebenau und in der Agentur für Arbeit Traunstein seit 2003 etabliert ist. Ziel dieses Projekts ist, durch enge Zusammenarbeit zwischen Jugendgericht und Arbeitsagentur straffällige Jugendliche und Heranwachsende in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln und dadurch weiterer Kriminalität vorzubeugen. Das jährliche Treffen der Verantwortlichen fand im Berufsinformationszentrum statt. Neben der Richterin Sandra Sauer nahmen Vertreterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren, Bewährungshilfe, Jobcenter und der Streetworker der Stadt Traunstein teil. Hierbei werden alle aktuellen Fälle miteinander durchgesprochen, die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten von Agentur für Arbeit und Jobcenter zum Wohle des Jugendlichen verzahnt; und zugleich Richter, Bewährungshelfer und Jugendgerichtshilfe auf einmal auf den neuesten Stand gebracht werden.
Dem Projekt zugewiesen werden junge Menschen, die sich strafbar gemacht haben wegen Delikten von leichter bis mittlerer Kriminalität, wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Verkehrsdelikte. Die Annahme war und ist, wer Arbeit hat, ist weniger anfällig für Straftaten und hat bessere Chancen, künftig straffrei zu bleiben. Diese These hat sich über die Jahre bestätigt. Von den knapp 30 Teilnehmern im vergangenen Berufsberatungsjahr haben 12 den Sprung in Arbeit oder Beruf geschafft. Weitere zehn sind noch immer in der Beratung unter den 21 insgesamt, weil es manchmal mehrerer Anläufe bedarf, je nach vorliegender Problemlage z.B. wegen Drogen, fehlender Schulabschlüsse oder wegen schwieriger familiärer Situationen, meist wegen allem auf einmal.

„Wenn es ein junger Mensch schafft, diese staatliche und institutionelle Unterstützung anzunehmen und dies eigenverantwortlich ausgestaltet, ist der Schritt in eine neue Zukunft geschafft“, sagt Michael Vontra, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Traunstein und selbst Volljurist. „Damit kann weiterer Kriminalität vorgebeugt und bei der Resozialisierung junger Menschen geholfen werden.“

Für den Fall, dass die gerichtlichen Auflagen und Weisungen nicht befolgt werden, ist ein bis zu vierwöchiger Jugendarrest die Konsequenz.

Doch jedes Jahr gibt es positive Beispiele. Ein Jugendlicher konnte durch einen Eingliederungszuschuss in eine unbefristete Beschäftigung als Helfer in einer Kfz-Werkstatt seine berufliche Zukunft angehen, ein weiterer ist nun in seiner Wunschausbildung zum Koch, nachdem er mit Einstiegqualifizierung als Fachkraft Küche erst einmal geschaut hat, ob das seinen Talenten entspricht. Beide nutzten die Chance, ihr Leben zu ändern.
Das bestätigt Sandra Sauer vom Amtsgericht Traunstein, eine der Jugendrichterinnen an den fünf Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Traunstein. „Das Jugendgerichtsgesetz enthält eine große Reihe möglicher »richterlicher Weisungen«. Das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren ist zwischenzeitlich wesentlich umfangreicher geworden. Gleiches gilt aber auch ob der rasanten gesellschaftlichen Entwicklung, den deutlich veränderten strafrechtlichen Problematiken wie Drogenkonsum oder der Handynutzung samt den damit verknüpften Straftaten. Gleich geblieben ist das Ziel im Jugendgerichtsgesetz, erzieherisch so auf einen jungen Straftäter einzuwirken, dass er keine Straftaten mehr begeht. »Fördern und Fordern« bleibt dabei ein guter Weg.“

Das Projekt dient straffälligen Jugendlichen, oft als letzte Chance vor einem Arrest oder Haft, als Möglichkeit eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen. Im Zusammenwirken der Berufsberatung, der Jugendlichenvermittlung des Jobcenters und den zur Verfügung stehenden finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und dem gesamten Netzwerk kann durch eine gemeinsame Strategie die Zukunft jugendlicher Straftäter zum Guten gewendet werden.