Die Auszahlung von Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter an die Bezieherinnen und Bezieher konnte bisher, neben der direkten Überweisung auf ein Bankkonto, durch die Ausstellung eines Schecks erfolgen, der durch die Postbank versendet und in den dortigen Filialen eingelöst wird. Dieses Verfahren wird zum 31.12.2025 nicht mehr durch die Bank angeboten, sodass die betroffenen Personen künftig zum Erhalt von Leistungen zwingend ein Bankkonto benötigen.
Zur Einrichtung eines Bankkontos wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Die Kundinnen und Kunden, die die sogenannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung nutzen, werden gebeten, dies frühzeitig zu berücksichtigen, um auch in 2026 Leistungen der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter zu erhalten.
Aufgrund von technischen Umstellungsprozessen bei der Postbank kann es bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu Problemen bei der Einlösung in einigen Filialen kommen.