Die Beantragung der Gebührenmarken kann ab 08.12.2025 online unter https://www.jobcenter-rems-murr.de/service/antrag-muellmarken bzw. über den QR-Code erfolgen.
Der Antrag kann auch schriftlich per Post beim zuständigen Jobcenter in Waiblingen, Backnang oder Schorndorf gestellt werden.
Die Gebührenmarken werden ab dem 22.12.2025 per Post versandt. Der Versand der Gebührenmarken kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Eine persönliche Aushändigung der Gebührenmarken erfolgt nicht mehr.
Darüber hinaus haben Kundinnen und Kunden des Jobcenters weiterhin die Möglichkeit, die Gebührenmarken selbst zu beschaffen und diese dann im Jobcenter zur Erstattung einzureichen.