Die Arbeitslosigkeit ist im Landkreis Tirschenreuth im September 2025 gesunken. 1.562 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 31 Personen weniger (-1,9 Prozent) als im August, aber 9 Personen bzw. 0,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 3,8 Prozent und lag mit 0,1 Prozent unter dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie ebenfalls bei 3,8 Prozent.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Tirschenreuth bleibt angespannt. Zwar ist die Zahl der Arbeitslosen im September leicht gesunken, doch fällt der Rückgang geringer aus als in den Vorjahren. Auch die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften entwickelt sich verhalten.
Jugendliche nur mit schwachem Rückgang
Zum Beginn des Ausbildungsjahres ist die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren von August auf September um 32 Personen bzw. knapp 15 Prozent zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr fiel dieser Rückgang deutlich schwächer aus. Die Arbeitslosenquote der Jüngeren liegt derzeit bei 4,4 Prozent und damit deutlich über dem Wert für alle zivilen Erwerbspersonen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter Druck
Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Veränderungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zum Stichtag 31. März 2025 waren im Landkreis Tirschenreuth insgesamt 27.436 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet – ein Rückgang von 1.084 Personen bzw. 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Hintergrund sind unter anderem die Folgen der Ziegler-Insolvenz im Frühjahr, durch die zahlreiche Arbeitsplätze weggefallen und Beschäftigte abgewandert sind. Hinzu kommen Betriebsschließungen kleinerer Unternehmen zum Jahresende sowie zurückgehende Ersatz-Einstellungen in Betrieben mit Kurzarbeit.
„Diese Zahlen zeigen, dass die allgemein negativen Beschäftigungsentwicklungen nun auch in unserer Region angekommen sind“, erklärt Thomas Franz, Geschäftsstellenleiter der Agentur für Arbeit Tirschenreuth. „Im Vergleich zum März 2019 – also noch vor der Pandemie – liegt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit derzeit 27.436 zwar höher als damals (26.210). Mit Blick auf den demografischen Wandel, der im Landkreis Tirschenreuth besonders deutlich ausfallen wird, muss es uns gelingen v.a. der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und diese Personengruppe fit für den Arbeitsmarkt zu machen.“
Entwicklung in den Rechtskreisen
Im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit) lag die Arbeitslosigkeit bei 836 Personen (23 Personen weniger als im Vormonat, aber 59 Personen mehr als vor einem Jahr). Im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) waren 726 Arbeitslose registriert (8 Personen weniger als im Vormonat und 50 Personen weniger als im Vorjahr). 47 Prozent aller Arbeitslosen bezogen Bürgergeld.
Fachkräfte weiterhin gesucht
Der Stellenmarkt entwickelte sich in der Region Tirschenreuth im September weiterhin verhalten: 137 Stellen wurden im September neu gemeldet (21 weniger als im Vormonat, aber 12 mehr als vor einem Jahr). Aktuell sind im Landkreis Tirschenreuth 761 offene Stellen verfügbar – das entspricht einem Rückgang von knapp 16 Prozent gegenüber September 2024.
Die meisten freien Stellen gibt es aktuell im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, im Handel, in Instandhaltung und Reparatur von KFZ, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen.
Appell an Geringqualifizierte
Franz richtet einen klaren Appell an Beschäftigte ohne Berufsausbildung: „Mehr als 80 Prozent der offenen Stellen richten sich an Fachkräfte. Wer seine Chancen verbessern will, sollte jetzt Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung setzen. Wir unterstützen dabei mit individuellen Angeboten und gezielten Förderungen.“
Wichtige Hinweise für Saisonbeschäftigte
Mit Blick auf das Ende vieler Saisonarbeiten erinnert die Arbeitsagentur an die individuellen Meldepflichten soweit nicht von der Möglichkeit des Saison-Kurzarbeitergeldes Gebrauch gemacht wird: Die Arbeitsuchend-Meldung muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, spätestens jedoch drei Tage nach Zugang einer Kündigung. Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Beide Schritte lassen sich unkompliziert online über die eServices der Arbeitsagentur erledigen.
Termine bei der Agentur können online, telefonisch oder über die „BA-Mobil“-App vereinbart werden.