Sperrzeit - rechtzeitig Arbeitssuchendmeldung senden und finanzielle Nachteile verhindern

Wer sich rechtzeitig arbeitssuchend meldet, nutzt die Chance, Arbeitslosigkeit zu verhindern und schützt sich außerdem vor finanziellen Nachteilen.

03.09.2025 | Presseinfo Nr. 19

Weilheim – Ein alltägliches Szenario: Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erhält die Kündigung. Was folgt? „Mit dem Erhalt der Kündigung ist man ja in der Regel noch nicht gleich arbeitslos. Aber von Arbeitslosigkeit bedroht und daher auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle“, sagt Ulrike Sommer, Leiterin der Agentur für Arbeit Weilheim. Eine sofortige Meldung bei der Agentur für Arbeit sei deshalb wichtig. Andernfalls gibt es weniger Arbeitslosengeld. Im August betraf das laut Statistik der Bundesagentur 91 Menschen im Agenturbezirk.

Zitat:

Eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann unsere Kundschaft leicht vermeiden. Denn die Arbeitssuchendmeldung ist heute dank unserer Online-Dienste ohne Anstehen und Wartezeiten rund um die Uhr bequem von zu Hause aus möglich.

Sperrzeiten vermeiden bei Arbeitssuchendmeldung

Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten. Für diesen Zeitraum wird kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. „Bei einer rechtzeitigen Meldung allerdings können wir schnell bei Jobsuche unterstützen und längere Beschäftigungslücken verhindern“, erklärt Sommer. „Eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann unsere Kundschaft leicht vermeiden. Denn die Arbeitssuchendmeldung ist heute dank unserer Online-Dienste ohne Anstehen und Wartezeiten rund um die Uhr bequem von zu Hause aus möglich“, sagt Sommer. Zu spätes Handeln gelte als Mitverantwortung für eine verzögerte Rückkehr in den Arbeitsmarkt – und führt zu Kürzungen beim Arbeitslosengeld. Sperrzeiten kann es aus unterschiedlichen Gründen geben:

  • Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsablehnung
  • Unzureichende Eigenbemühungen
  • Ablehnung beruflicher Eingliederungsmaßnahmen
  • Abbruch beruflicher Eingliederungsmaßnahmen
  • Meldeversäumnis
  • Verspätete Arbeitssuchendmeldung

Arbeitslos gemeldet – wie geht es dann weiter?

Wer sich arbeitssuchend gemeldet hat, bekommt eine Einladung zum Erstgespräch mit einer Beratungsfachkraft. Dabei wird die jeweilige Situation individuell besprochen und geklärt. Etwa wie der Weg in einen neuen Job ausschauen kann, wo es freie Stellen gibt. „Nach dem Erstgespräch hat der oder die Betroffene einen Plan in der Hand, wie es weitergehen kann.“ Je nach Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt, Qualifikation oder Perspektive finden manche Menschen schnell einen neuen Job. Andere brauchen mehr Zeit. Und wieder andere nutzen die Gelegenheit, für einen beruflichen Neustart.