Bewerbergewinnung aus Usbekistan

Alle Informationen für Usbekistan im Überblick

Seit September 2024 gibt es zwischen Deutschland und Usbekistan ein Migrationsabkommen. Die usbekische Regierung  hat ein starkes Interesse daran, legale und sichere Wege der Erwerbsmigration für ihre junge Bevölkerung zu schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt bietet dabei attraktive Chancen.

Das Projekt trifft eine Vorauswahl geeigneter Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die direkt mit dem Sprachkurs beginnen. Interessierte Unternehmen können Vorstellungsgespräche führen, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten das Deutsch-Niveau A2 erreicht haben.

Die Einreise der Fach- und Arbeitskräfte aus Usbekistan ist über zwei rechtliche Wege möglich:

Weg 1: Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung – Die Personen arbeiten ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise bereits im Betrieb und absolvieren zeitgleich eine sogenannte Anpassungsqualifizierung (APQ). Die Dauer der APQ variiert je nach Vorkenntnissen und Berufsqualifikation. Nach erfolgreichem Abschluss der APQ setzen die Personen ihre Beschäftigung im Betrieb als Fachkräfte fort.

Weg 2: Aufenthaltstitel zum Arbeiten für Berufserfahrene – Hier kann ein neuer Aufenthaltstitel genutzt werden, der es Personen mit ausgeprägten berufspraktischen Erfahrungen erlaubt, einzureisen und unmittelbar einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen.

In Usbekistan rekrutieren wir berufserfahrene Arbeits- und Fachkräfte aus folgenden klimarelevanten Berufsbereichen:

  • Energie- und Gebäudetechnik
  • Bauwesen
  • Metallbau
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Kraftfahrzeugtechnik

Ihre Handwerkskammer begleitet Sie beim Matching-, Anerkennungs- und Integrationsprozess, wenn Sie für Ihren Handwerksbetrieb eine qualifizierte Arbeits- oder Fachkraft aus Usbekistan einstellen möchten.