Saisonarbeit

Hilfskräfte aus Georgien und der Republik Moldau für die Landwirtschaft

Sie interessieren sich für Hilfskräfte in der Landwirtschaft aus Georgien oder der Republik Moldau?

Wir vermitteln saisonale Hilfskräfte

  • in Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Garten- und Weinbau,
  • für einen visumsfreien Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Weitere Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung saisonabhängig ist und regelmäßig mindestens 30 Stunden wöchentlich umfasst und
  • somit auch grundsätzlich versicherungspflichtig ist.

Melden Sie Ihren Bedarf gerne dem Arbeitgeber Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.

Wir freuen uns auf Sie!