Sie interessieren sich für Hilfskräfte in der Landwirtschaft aus Georgien oder der Republik Moldau?
Wir vermitteln saisonale Hilfskräfte
- in Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Garten- und Weinbau,
- für einen visumsfreien Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Weitere Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung saisonabhängig ist und regelmäßig mindestens 30 Stunden wöchentlich umfasst und
- somit auch grundsätzlich versicherungspflichtig ist.
Melden Sie Ihren Bedarf gerne dem Arbeitgeber Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Wir freuen uns auf Sie!
