Ferien sind eine Auszeit vom Alltag – auch für Arbeitslose. Jedoch gibt es hier ein paar wichtige Regelungen zu beachten. Denn
jeder Arbeitslose ist dazu verpflichtet, täglich unter seiner Anschrift erreichbar zu sein. Wer mit der Familie oder Freunden einige Tage ausspannen möchte, muss deshalb rechtzeitig die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen.
Der sogenannte „Antrag auf Ortsabwesenheit“ ist dabei vor Urlaubsantritt unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder über die Kunden-App der Arbeitsagentur unter „sonstige Veränderungen“ zu stellen. Alternativ ist dies auch telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 möglich.
Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für insgesamt 21 Tage im Jahr möglich. Wer sich ohne dieses Einverständnis ortsabwesend aufhält, muss mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.