Wer von seiner Kündigung erfährt oder wenn der befristete Arbeitsvertrag aus-läuft und wer Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und kann bequem online unter www.arbeitsagentur.de/zwickau
erledigt werden. Dafür sind einige Schritte notwendig, damit auch rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragt werden kann. Der Online-Service ermöglicht es, den gesamten Prozess von der ersten Meldung bis zum Antrag auf Arbeitslosengeld digital zu erledigen.
Schritt 1 – arbeitsuchend melden:
Sobald klar ist, dass eine Beschäftigung endet, melden sich Betroffene arbeitsuchend. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen, spätestens jedoch 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet. Wenn die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wird, muss die Arbeitsuchend-Meldung innerhalb
von 3 Tagen erfolgen, andernfalls können finanzielle Nachteile entstehen.
+ Eine Arbeitsuchend-Meldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung! +
Schritt 2 – arbeitslos melden:
Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Betroffene können sich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Erfolgt die Meldung zu spät, entstehen finanzielle Nachteile.
Arbeitslos melden geht bequem online unter:
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
Voraussetzung ist die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder ein elektronischer Aufenthaltstitel.