Der Widerspruch muss dafür als elektronisch signierte Erklärung vorliegen. Sie können diesen über ein elektronisches Postfach versenden, das für die Übermittlung zugelassen ist. Dazu gehören:
• Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
• Mein Justizpostfach (MJP)
• Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
Das beBPO für die zuständige Agentur für Arbeit finden Sie im Behördenpostfach-Finder der Bundesagentur für Arbeit.