Widerspruch elektronisch bei der Agentur für Arbeit einlegen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Widerspruch online an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.

Widerspruch per eService einlegen

Weitere Möglichkeit: Übermittlung an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO)

Der Widerspruch muss dafür als elektronisch signierte Erklärung vorliegen. Sie können diesen über ein elektronisches Postfach versenden, das für die Übermittlung zugelassen ist. Dazu gehören:

•    Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
•    Mein Justizpostfach (MJP)
•    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das beBPO für die zuständige Agentur für Arbeit finden Sie im Behördenpostfach-Finder der Bundesagentur für Arbeit.