Arbeitsagentur fördert betriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Auch in der Aktionswoche zum Thema Ausbildung, vom 13.03. bis 19.03.2023, beraten Spezialistinnen und Spezialisten der Agentur für Arbeit Bonn Unternehmen und schwerbehinderte Menschen zu Ihren Fördermöglichkeiten.

13.03.2023 | Presseinfo Nr. 13

Die Arbeitsagentur unternimmt intensive Bemühungen, bei Arbeitgeber*innen für mehr Inklusion im Berufsleben zu werben und Bewerber*innen mit Handicap in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter können einen Zuschuss für betriebliche Aus- und Weiterbildung gewähren.

Zum förderfähigen Personenkreis zählen behinderte sowie schwerbehinderte, einschließlich ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind.
Je nach dem individuellen Förderbedarfen des jungen Menschen kann ein bestimmter Prozentsatz der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres, zuzüglich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, gefördert werden. Der monatliche Zuschuss wird dann in der Regel für die gesamte Dauer der Ausbildung bewilligt.
Der Ausbildungszuschuss ist eine Arbeitgeberleistung und sollte vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages bei der Agentur für Arbeit durch den Ausbildungsbetrieb beantragt werden. 
In der Probezeit ist eine nachträgliche Antragsstellung nur dann möglich, wenn sich während der Beschäftigung herausstellt hat, dass wegen der Art oder Schwere der Behinderung eine Gefährdung des Ausbildungsplatzes vorliegt.
Bei der Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildungsbetrieb oder einen andere/n Arbeitgeber/in im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung kann ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.

Kontaktmöglichkeiten zum Team Rehabilitation und Teilhabe:

Über Einzelheiten möglicher Förderungen werden Sie im Beratungsgespräch informiert.

Telefon:

Herrn Volsek 0228/924/1041 oder 
Herrn Wentzcke 0228/924/4315

E-Mail:

Bonn.161-Reha@arbeitsagentur.de