Diskriminierung und Chancengleichheit

Frauen am Arbeitsmarkt

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen ist im Grundgesetz verankert. Sie wird durch die Sozialgesetzbücher II und III als wichtige Querschnittsaufgabe für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter definiert. Die Statistik der BA hat ein vielfältiges Angebot zu Frauen und Männern am Arbeitsmarkt.


Frauen leben länger – aber wovon?
Sackgasse Minijob und Altersarmut

Minijobs sind sehr beliebt, aber sie bergen insbesondere für Frauen viele Risiken. Ein Minijob ist oft nur gering bezahlt und erhöht das Risiko für Altersarmut, wenn sonst keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.

Die sogenannte "Minijobfalle" bedeutet, dass weder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, eine Berücksichtigung bei der Rente minimal ist oder auch berufliche Entwicklungs- oder Aufstiegschancen blockiert werden.

Hinzu kommt, dass viele Minijobbende aus Unkenntnis Nachteile in diesem Arbeitsverhältnis in Kauf nehmen – denn es besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn, bezahlten Urlaub oder geregelte Arbeitszeiten wie bei anderen Beschäftigten auch.

Wir empfehlen deshalb einen Beruf in Teilzeit statt eines Minijobs. Flexible Arbeitszeitmodelle helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Ihre Ansprechpartnerin Janina Kötting hilft Ihnen individuell weiter.


Menschen mit Einschränkungen

Die Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit Siegen beraten Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, Seheinschränkungen oder einer Hörschädigung. Wir unterstützen bei der Wahl eines gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatzes. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen, eine Weiterbildung oder Umschulung zu finden (berufliche Teilhabe) und unterstützen weitere besondere Leistungen wie behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung.

Sie sind Arbeitgeber und möchten einen Menschen mit Behinderung einstellen? Hier finden Sie Informationen zu möglichen finanziellen Hilfen.