Voraussetzungen
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf LES. Ob Sie LES erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Zuvor prüft sie, ob Sie diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder haben Anspruch darauf.
- Sie machen sich hauptberuflich selbstständig, sind bereits selbstständig oder bauen eine geringfügige selbstständige Tätigkeit aus.
- Sie sind persönlich geeignet, eine selbstständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Seitenende.
- Sie können nachweisen, dass Sie keine anderen Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen können. Solche wären zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Bankkredite oder Mikrokredite.
- Ihr Unternehmen ist nicht insolvent.
- Ihre Selbstständigkeit ist (voraussichtlich) wirtschaftlich tragfähig.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Ihr Geschäftsmodell muss durchdacht und ausgearbeitet sein. Es muss belegen, dass Ihre Existenzgründung langfristig erfolgreich sein kann, also „tragfähig“ ist. Sie müssen die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsmodells von einer fachkundigen Stelle prüfen und belegen lassen. Das können Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen sein. Ihr Jobcenter nennt Ihnen die fachkundige Stelle, die für Sie zuständig ist.
Verwenden Sie als Beleg für die wirtschaftliche Tragfähigkeit das Dokument „Empfehlung der fachkundigen Stelle zur selbständigen Tätigkeit“.
Weitere Informationen zu den grundlegenden Voraussetzungen finden Sie am Seitenende.
Antrag und Prüfung
Sie müssen LES beantragen. Dann können wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Sehen Sie also von Anschaffungen ab, solange Ihr Antrag nicht bewilligt ist.
Finanzielle Unterstützung
Wenn Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit etwas kaufen, mieten oder leasen müssen, können Sie dafür ein Darlehen oder einen Zuschuss von Ihrem Jobcenter bekommen. Voraussetzung: Die Anschaffung ist notwendig für Ihre Selbstständigkeit und ihre Kosten im Hinblick auf den Nutzen angemessen.
Die finanzielle Unterstützung kommt zum Beispiel infrage für...
- Computer, Software, Telefon,
- Büromöbel,
- Marketingmaßnahmen (zum Beispiel eine Homepage oder Werbung),
- Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge oder
- Kaution für Gewerberäume
Hinweis: Der Fachbegriff für diese Anschaffungen ist „Betriebsinvestitionen“.
Keine finanzielle Unterstützung gewähren wir für laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel …
- Löhne
- Mietkosten
- Telefonrechnungen
- Wartungen
Wir übernehmen keine Altschulden und finanzieren keine Umschuldung.
Darlehen oder Zuschuss
Die finanzielle Unterstützung erhalten Sie in der Regel als Darlehen. Nur im Einzelfall ist ein Zuschuss möglich. Ob die Möglichkeit in Ihrem Fall besteht, entscheidet Ihr Jobcenter. Ob Sie das Darlehen oder den Zuschuss in monatlichen Raten oder als einmaligen Gesamtbetrag ausgezahlt bekommen, hängt davon ab, wofür Sie das Geld verwenden. Auch eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen ist möglich.
Eine weitere Leistung, mit der wir Sie bei Ihrer Selbstständigkeit finanziell unterstützen können, ist das Einstiegsgeld. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite: Unterstützung für eine Existenzgründung