Die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit sind weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Jedoch gibt es ein eigenständiges Bezahlungssystem.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben Sie viele weitere Vorteile. Auf der Seite Das bieten wir Ihnen erfahren Sie mehr.
Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (TV-BA)
Der TV-BA gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA:
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 39 Stunden. Flexible Teilzeitmodelle ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Urlaub
Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 30 bezahlte Urlaubstage pro Jahr .