Für die Suche nach einem Weiterbildungsangebot nutzen Sie am besten die Kurssuche. Sie haben dort verschiedene Suchmöglichkeiten:
- In der Schnellsuche Berufsabschluss erwerben wählen Sie entweder "In einen neuen Beruf umschulen" oder "Berufsabschluss nachholen". Geben Sie außerdem den gewünschten Ausbildungsberuf als Suchbegriff sowie einen Veranstaltungsort ein.
- Um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Umschulungsmöglichkeiten es in Ihrer Branche gibt, nutzen Sie den entsprechenden Sucheinstieg.
Weiterbildungsangebote können Sie daneben auch über das InfoWeb Weiterbildung recherchieren. Dort gibt es auch ein Verzeichnis mit weiteren Weiterbildungsdatenbanken, die Sie für die Suche nutzen können.
Eine Umschulung ist im Verhältnis zu einer regulären Ausbildung um ein Drittel kürzer. Ein Beispiel: Umschulungen in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf dauern 2 Jahre. Im Einzelfall kann noch weiter verkürzt werden.
In einer betrieblichen Umschulung findet die praktische Ausbildung im Betrieb statt, theoretische Kenntnisse erwerben Sie in der Berufsschule.
Findet Ihre Umschulung in einer Bildungseinrichtung statt, lernen Sie dort die theoretischen Inhalte. Um praktisches Wissen zu erwerben, absolvieren Sie in der Regel Praktika in Betrieben.
Für die Lehrgänge als Vorbereitung auf die Externenprüfung müssen Sie mehrere Monate einplanen. Handelt es sich um berufsbegleitende Lehrgänge, können sie auch länger dauern.
Tipp: In der Kurssuche können Sie Umschulungen, die in einer Bildungseinrichtung stattfinden, nach der Dauer und der Unterrichtsform filtern. Betriebliche Umschulungen finden Sie mit der Jobsuche und können dort ebenfalls nach der Angebotsart Vollzeit oder Teilzeit filtern.
Bei der betrieblichen Umschulung erhalten Sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Im ersten Umschulungsjahr sollte sich die Höhe der Vergütung am Tarifverdienst von Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr orientieren. Gibt es keine tariflichen Regelungen, kann stattdessen eine ausbildungsähnliche Vergütung gezahlt werden. Fördert die Arbeitsagentur Ihre betriebliche Umschulung, können Sie zusätzlich zur Vergütung Arbeitslosengeld erhalten. Auch Lernmittel, Fahrt- und Übernachtungskosten übernimmt die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen.
Findet Ihre Umschulung in einer Bildungseinrichtung statt, erhalten Sie keine Ausbildungsvergütung. Wird sie durch die Arbeitsagentur gefördert, können die Kosten übernommen werden. Zusätzlich können Sie Arbeitslosengeld erhalten.
Sie wollen oder müssen Ihre Weiterbildung selbst finanzieren? Dann sollten Sie sich im Vorfeld umso genauer Gedanken um Ihre finanzielle Situation in dieser Zeit machen. Informieren Sie sich über alle entstehenden Kosten, bevor Sie einen Vertrag mit einer Bildungseinrichtung unterzeichnen. Kalkulieren Sie auch Kosten ein, die entstehen, wenn Sie Prüfungen wiederholen müssen. Vielleicht entstehen Ihnen auch Ausgaben durch Anfahrt, Unterkunft oder Kinderbetreuung und Pflege.
Tipp: Die Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung bietet Ihnen Orientierung und Unterstützung in Ihrem Entscheidungsprozess.
Mit Ihrer Weiterbildung investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft. Um möglichst vielen Erwerbstätigen eine solche Investition zu ermöglichen, unterstützen der Bund und die Länder lebenslanges Lernen mit verschiedenen Förderprogrammen.
Finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung und Umschulung erhalten Sie zum Beispiel durch
- einen Bildungsgutschein,
- eine Weiterbildungsprämie,
- eine Teilnahme am Programm „WeGebAU“,
- eine Teilnahme an der Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit,
- eine Teilnahme am Förderprojekt „Stark im Beruf“
- eine Teilnahme am Förderprojekt „Perspektive Wiedereinstieg“
- die Bildungsprämie und das Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie
- Weiterbildungsschecks und Bildungsurlaube (Förderangebote einzelner Bundesländer).
Über diese und weitere Förderprogramme der beruflichen Weiterbildung informiert Sie die Seite Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung.
Bei einer Umschulung schließen Sie einen Umschulungsvertrag, der der zuständigen Kammer vorzulegen ist. In diesem Vertrag sind Ihre Pflichten und Rechte festgehalten, zum Beispiel die Vergütung, Dauer der Probezeit, Arbeitszeiten und Kündigungsrechte. Die Kammern überprüfen auch die Qualität der Einrichtungen, die Umschulungen durchführen.
Für die Umschulung in einer Bildungseinrichtung gilt außerdem:
Bildungsträger, deren Angebote mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, benötigen eine Zulassung. Diese Zulassung garantiert, dass das Angebot einem bestimmten Qualitätsanspruch genügt. Anhand der sogenannten Anbieterbewertung in KURSNET können Sie feststellen, wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bildungsangebote bewertet und wie erfolgreich sie nach der Maßnahme eine Stelle gefunden haben.
Wenn Sie Ihre Weiterbildung selbst finanzieren, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um sich über die Qualität der Bildungsanbieter und ihrer Bildungsangebote zu informieren. Einen guten Einstieg in das Thema erhalten Sie mit der Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Holen Sie sich außerdem weitere Informationen bei neutralen Beratungsstellen oder bei Bildungsanbietern.
Während Ihrer Weiterbildung oder Umschulung könnten Probleme auftreten – sei es, dass Sie krank werden oder aus anderen Gründen abbrechen, beziehungsweise wechseln möchten. Wie Sie mit solchen Situationen umgehen, hängt auch davon ab, ob Ihre Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert wird, oder ob Sie sie selbst finanzieren.
Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen, können Sie sich bei Problemen an die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der zuständigen Kammer wenden. Diese überwachen die Betriebe und prüfen, ob geeignetes Ausbildungspersonal eingesetzt wird.
Im Fall einer von der Agentur für Arbeit geförderten Qualifizierung oder Umschulung sind Sie auch verpflichtet, den Bildungsträger oder die Agentur für Arbeit sofort zu informieren, wenn Sie krank werden und wenn Sie wieder arbeitsfähig sind. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrer Beratungsfachkraft, bevor Sie sich für einen Abbruch entscheiden und diesen verkünden.
Falls Sie Ihre Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie vorsorgen, indem Sie mit einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner beim Bildungsträger nach Lösungen suchen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit um Alternativen und Lösungen zu Ihrer persönlichen Situation zu finden, bevor Sie sich für einen Abbruch entscheiden und diesen umsetzen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters informieren Sie über die Kündigungs-, Rücktritts- und Zahlungsmöglichkeiten.