Während Ihrer Aufstiegsweiterbildung könnten Probleme auftreten – sei es, dass Sie krank werden oder aus anderen Gründen abbrechen beziehungsweise wechseln möchten. Um für solche Fälle – soweit dies möglich ist – vorzusorgen, sollten Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters auseinandersetzen und sich insbesondere mit den Kündigungs- und Rücktrittsrechten sowie den Zahlungsmodalitäten befassen.
Bevor Sie sich jedoch für einen Abbruch oder Kündigung entscheiden, sollten Sie vorab mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern beim Bildungsträger oder bei der Hochschule sprechen. Spezielle Anlaufstellen mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zeigen Wege auf, falls beispielsweise eine Schwangerschaft während des Weiterbildungsstudiums erfolgt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung zusammengestellt. Dort finden Sie auch Tipps zu den Angaben, die der Weiterbildungsvertrag enthalten sollte, den Sie mit dem Bildungsanbieter abschließen.
Gut zu wissen: Für Weiterbildungen, die mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden, gibt es Regelungen für Fehlzeiten. Liegen diese über 30 Prozent der Unterrichtsstunden, müssen Förderbeträge möglicherweise zurückgezahlt werden.
Da Sie bei beruflichen wie auch bei akademischen Aufstiegsweiterbildungen in der Regel Prüfungen ablegen müssen, besteht immer auch die Gefahr, dass diese nicht bestanden werden. Die Prüfungsordnungen der jeweiligen Bildungsgänge enthalten Angaben dazu, wie oft Prüfungen gegebenenfalls wiederholt werden und aus persönlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Sie finden diese im BERUFENET beim jeweiligen Beruf unter "Rechtliche Regelungen".
Tipp: Die Prüfungsämter der Hochschulen beziehungsweise die Weiterbildungsberatung der Kammern können Ihnen Auskunft zu Prüfungswiederholungen in bestimmten Bildungsgängen geben. Nutzen Sie möglichst frühzeitig Beratungsangebote, wenn es während der Weiterbildung zu Problemen kommt.