Erst ab der Einstellung des ersten Beschäftigten unterliegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Meldepflicht und benötigen eine Betriebsnummer.
Dies gilt für die Beschäftigung von …
- Arbeitskräften auf 450-Euro-Basis („Minijob“),
- sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
- Auszubildenden.
Für die Personalsuche über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, Beratungen sowie für die Beantragung einer Förderung benötigen sie keine Betriebsnummer.
Grundsätzlich vergibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer.
In 3 Ausnahmefällen wird die Betriebsnummer jedoch bei einer anderen Institution beantragt.
Privathaushalte
Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitskräfte ausschließlich auf 450-Euro-Basis beschäftigen, wenden sich an folgende Stelle:
Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Telefon: 0355 2902 70799
Knappschaftliche Betriebe (Gewinnung von Mineralien, zum Beispiel Kohle)
Für diese knappschaftlichen Betriebe ist folgende Stelle zuständig:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Seefahrtsbetriebe (einschließlich Küstenfischerei und Küstenschifferei)
Für diese Seefahrtsbetriebe ist folgende Stelle zuständig:
Der Antrag auf eine Betriebsnummer kann nur von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber selbst oder von Beauftragten gestellt werden, zum Beispiel einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Die Betriebsnummer wird automatisiert vergeben und besteht aus 8 Ziffern. Eine „Wunsch-Betriebsnummer" ist nicht möglich.
Eine Betriebsnummer wird nur benötigt, um die Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben.
Für Förderanträge, Formulare, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder ähnliche Dokumente wird keine Betriebsnummer vergeben.