Erklärungen zum Schutz personenbezogener Daten und Bedingungen zur Veröffentlichung des Bewerberprofils im EURES-Portal

A. Hinweise für Arbeitsuchende, die in die Übermittlung ihres Bewerberprofils an EURES eingewilligt haben

Möchten Sie Ihr Bewerberprofil an das EURES-Portal (eures.europa.eu) übermitteln, damit es automatisch mit den dort veröffentlichten Stellenangeboten aus ganz Europa abgeglichen und von Arbeitgebern in allen europäischen Ländern durchsucht und eingesehen werden kann?

Die Übermittlung Ihres Bewerberprofils an das EURES-Portal erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 in Bezug auf die von der Europäischen Kommission durchgeführte Verarbeitung.

Sie müssen den Bedingungen dieser Erklärungen zum Schutz personenbezogener Daten zustimmen, wenn Sie möchten, dass Ihr Bewerberprofil an das EURES-Portal übermittelt wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Wenn Sie minderjährig sind, müssen Sie auch die Zustimmung Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Vormunds einholen.

Die Angaben in dieser Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.

1. Zweck der Datenverarbeitung

Ziel des EURES-Portals ist es, Arbeitsuchenden, die eine Stelle oder andere Beschäftigungsmöglichkeiten in Europa finden möchten, Arbeitgebern und Unternehmen/Organisationen, die Bewerber aus anderen Ländern finden möchten, sowie Bürgern, die vom Grundsatz der Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, entsprechende Informationen und Online-Dienste zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen über direkt auf dem EURES-Portal verfügbare Dienste sind unter eures.europa.eu erhältlich.

Dienste für Arbeitsuchende, deren Daten bei der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet werden; ohne Registrierung im EURES-Portal

Arbeitsuchende können ihr Bewerberprofil über den Online-Dienst eines EURES-Mitglieds oder einer EURES-Partnerorganisation an das EURES-Portal übermitteln. Das Bewerberprofil wird dann direkt auf das EURES-Portal hochgeladen und steht dort für die Suche und den Abgleich mit Stellenangeboten zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass nur eine Kopie der im jeweiligen System gespeicherten Daten an das EURES-Portal übermittelt wird. Es wird kein Konto im EURES-Portal angelegt und Sie können Ihre Daten nur im System des betreffenden Anbieters ändern oder löschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt 7.

Dienste für Arbeitgeber

Arbeitgeber können entweder direkt über das EURES-Portal oder, sofern diese angeboten werden, über andere Online-Dienste von EURES-Mitgliedern und -Partnerorganisationen Zugang zu den hochgeladenen/übermittelten Bewerberprofilen auf dem EURES-Portal erhalten.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Verordnung (EU) 2016/589 („EURES-Verordnung“), insbesondere Kapitel III, bildet die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten, die gemäß dieser Datenschutzerklärung erhoben wurden. Die Verordnung legt den Zweck der Verarbeitung fest, nämlich den Abgleich von Stellenangeboten mit Stellengesuchen und Lebensläufen zu ermöglichen, und regelt die allgemeinen Bedingungen für die Verarbeitung. Weitere Bestimmungen für die Datenverarbeitung, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben und Zuständigkeiten der an der Verarbeitung Beteiligten, sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1257 der Kommission verankert.

3. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und an das EURES-Portal übermittelt, und wie werden diese Daten genutzt?

Die mit Ihrer Einwilligung an das EURES-Portal übermittelten personenbezogenen Daten werden von den Such- und Abgleichs-Instrumenten des EURES-Portals verwendet. Sie können, wie in dieser Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten näher beschrieben, infolge eines erfolgreichen Abgleichs beziehungsweise einer erfolgreichen Suche angezeigt werden. Sie können jedoch angeben, dass alle oder ausgewählte personenbezogenen Daten ausgeblendet und den nachstehend in Abschnitt 5 genannten Empfängern nicht angezeigt werden sollen. Bestimmte Informationen werden niemals für Such- und Abgleichzwecke verwendet, auch wenn sie übermittelt wurden; sie können jedoch in den Such- und Abgleichergebnissen angezeigt werden, wenn Sie nicht angegeben haben, dass sie ausgeblendet werden sollen.

Die folgenden personenbezogenen Daten können an das EURES-Portal übermittelt werden:

Die an das EURES Portal übermittelten Daten stimmen überein mit den Daten, die in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit nach Zustimmung des Arbeitsuchenden veröffentlicht werden. Im Bereich „Administation“ kann der Arbeitssuchende eine Vorschau der auf der JOBBÖRSE veröffentlichten Daten einsehen. Auswahlmöglichkeiten zur Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung in einzelnen Datenfelder, wie der Angabe eines Arbeitgebers im Lebenslauf, gelten gleichermaßen für das EURES-Portal.

4. Wie und von wem werden Daten erhoben?

Nach Erhebung der Daten durch die Bundesagentur für Arbeit werden diese über einen „zentralen, koordinierten Kanal“ an das EURES-Portal übermittelt. Dieser zentrale, koordinierte Kanal wird in den teilnehmenden Ländern unter der Aufsicht des jeweiligen Nationalen Koordinierungsbüros eingerichtet und betrieben. Die Kontaktdaten des Nationalen Koordinierungsbüros finden Sie in Abschnitt 9 – Kontaktinformationen.

5. Wer kann auf Ihre Daten zugreifen und an wen werden sie weitergegeben?

Die an das EURES-Portal übermittelten Daten werden in einer Datenbank im Datenzentrum der Europäischen Kommission gespeichert. Der Zugriff auf die durch Authentifizierungs-Mechanismen geschützten Daten erfolgt entweder auf dem EURES-Portal oder über Programmierschnittstellen (APIs) zu den Systemen der EURES-Mitglieder und -Partnerorganisationen. Die Server befinden sich im Datenzentrum der Europäischen Kommission, wo die Anwendung gehostet wird.

Zugang zum EURES-Portal

Die Informationen zu Bewerberprofilen von Arbeitsuchenden werden auf dem EURES-Portal bereitgestellt und können dort gesucht, angezeigt und mit Stellenangeboten abgeglichen werden. Zugriff auf diese Informationen haben sowohl Arbeitgeber, die sich registriert haben und vom im Auftrag des Verantwortlichen handelnden Website-Administrator verifiziert wurden, als auch die Mitarbeiter von EURES-Mitgliedern und -Partnerorganisationen.

Zugriff über APIs

Die Daten können den EURES-Mitgliedern und -Partnerorganisationen auch über APIs zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können registrierte und von den Administratoren der betreffenden Dienste verifizierte Arbeitgeber sowie die Mitarbeiter der EURES-Mitglieder oder -Partnerorganisationen ebenfalls zu Such-, Anzeige- und Abgleichzwecken über Websites oder die Online-Dienste der jeweiligen EURES-Mitglieder und -Partnerorganisationen Informationen zu den Lebensläufen und Bewerberprofilen abrufen. Weitere Informationen darüber, welche EURES-Mitglieder und -Partner solche Online-Dienste anbieten, erhalten Sie bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, siehe Abschnitt 9 – Kontaktinformationen.

Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die auf Ihre Daten zugreifen und diese weiterverarbeiten möchten, sei es direkt auf dem EURES-Portal oder, sofern verfügbar, über Online-Dienste, die von einem EURES-Mitglied oder einer -Partnerorganisation bereitgestellt werden, können dies nur tun, wenn sie sich zur Einhaltung der nachstehend wiedergegebenen allgemeinen Nutzungsbedingungen verpflichtet haben.

Beachten Sie Folgendes: Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und andere Kontaktdaten ausgeblendet haben, können sich interessierte Arbeitgeber nur wie in Abschnitt 3 beschrieben mit Ihnen in Verbindung setzen.

6. Wem fallen bei der Verwaltung Ihrer an das EURES-Portal übermittelten personenbezogenen Daten welche Zuständigkeiten zu?

Das Europäische Koordinierungsbüro für EURES, das derzeit der Generaldirektion „Beschäftigung, Soziales und Integration“ der Europäischen Kommission untersteht, fungiert im Hinblick auf die Daten auf dem EURES-Portal als für die Verarbeitung „Verantwortlicher“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.

Das Koordinierungsbüro ist für die Entwicklung, den Support und den Betrieb des EURES-Portals sowie für die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der hinreichenden Sicherheit der personenbezogenen Daten und insbesondere der erforderlichen Vertraulichkeit und Integrität zuständig.

Entwicklung, Support und Betrieb des Systems können an externe Unternehmen oder Organisationen übertragen werden, die im Auftrag des Europäischen Koordinierungsbüros als „Auftragsverarbeiter“ fungieren.

Das nationale EURES-Koordinierungsbüro ist gemäß DSGV als für die Verarbeitung Verantwortlicher für den „zentralen, koordinierten Kanal“ zuständig, der für die Übermittlung Ihres Lebenslaufs bzw. Bewerberprofils von den Systemen der EURES-Mitglieder und -Partner zum EURES-Portal genutzt wird.

EURES-Mitglieder und -Partnerorganisationen sind gemäß der DSGV als für die Verarbeitung Verantwortliche für die Systeme zuständig, die für die Erhebung der Daten von Arbeitsuchenden und ihre Übermittlung an das EURES-Portal verwendet werden. Sofern zutreffend, können sie auch elektronische Dienstleistungen für Arbeitgeber bereitstellen, die über die APIs des EURES-Portals auf Daten zugreifen.

Als Arbeitsuchender sind Sie für die Qualität Ihrer Daten verantwortlich. Sie können jederzeit auf Ihre Daten zugreifen und diese ändern, sperren oder löschen. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in Abschnitt 7.

7. Wie können Sie Ihre Daten überprüfen, ändern oder löschen?

Bei Bewerberprofilen, die zusammen mit den in Abschnitt 3 beschriebenen Anweisungen zur Verarbeitung und Anzeige der Daten an die Datenbank „EURES CV-Online“ auf dem EURES-Portal übermittelt wurden, handelt es sich um eine Kopie der Daten des in den Vermittlungssystemen der Bundesagentur für Arbeit erstellten Bewerberprofils.

Sie können die Daten jederzeit überprüfen, ändern oder löschen, indem Sie Ihren Zugriff über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit nutzen oder sich mit Ihrer Arbeitsvermittlerin beziehungsweise Ihrem Arbeitsvermittler in Verbindung setzen. Sie können nur an dieser Stelle eine Beschränkung der Datenverarbeitung oder das Recht auf Datenübertragbarkeit beantragen.

Wenn Sie sich entschließen, Ihr Bewerberprofil hier zu löschen, wird es auch auf dem EURES-Portal gelöscht. Sie können zudem jederzeit mit sofortiger Wirkung Ihre Einwilligung zur Übermittlung der Daten an das EURES-Portal widerrufen oder ändern. Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, wird die an das EURES-Portal übermittelte Kopie Ihres Bewerberprofils auf dem EURES-Portal gelöscht, die hier in diesem System gespeicherten Daten bleiben jedoch unberührt. Änderungen wirken sich aus technischen Gründen spätestens nach 24 Stunden auf dem EURES Portal aus.

8. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Die an das EURES-Portal übermittelten Lebensläufe/Bewerberprofile werden dort nur so lange gespeichert und bereitgestellt, wie der ursprüngliche Lebenslauf beziehungsweise das ursprüngliche Bewerberprofil in den Vermittlungssystemen der Bundesagentur für Arbeit verfügbar ist. Werden die Daten dort gelöscht oder wird die Einwilligung widerrufen, geschieht dies auch mit Ihren Daten auf dem EURES-Portal.

Zum Schutz vor Datenverfälschung sowie Hardware- oder Anwendungsfehlern werden jeden Tag Sicherungskopien der CV-Online-Datenbank des EURES-Portals erstellt. Auf die personenbezogenen Daten in diesen Sicherungskopien wird nicht zugegriffen, außer, sie werden zur Wiederherstellung der Datenbank benötigt. Sie werden in jedem Fall maximal einen Monat lang aufbewahrt.

Wenn Ihr Bewerberprofil gelöscht wurde oder Sie Ihre Einwilligung zur Übermittlung an das EURES-Portal widerrufen haben, werden wir weiterhin einen begrenzten Satz anonymisierter Daten speichern und für Forschungs- und statistische Zwecke verwenden. Daten, die so anonymisiert sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifizierbar ist, gelten nicht als personenbezogene Daten.

9. Kontaktinformationen und Beschwerden

Das EURES-Portal wird vom Europäischen Koordinierungsbüro für EURES verwaltet, das in der Generaldirektion „Beschäftigung, Soziales und Integration“ der Europäischen Kommission eingerichtet wurde.

Bei Fragen, Beschwerden oder sonstigen Anliegen bezüglich der an das EURES-Portal übermittelten und verarbeiteten Daten wenden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse an den für die Verarbeitung Verantwortlichen: empl-eures@ec.europa.eu

Das Nationale EURES-Koordinierungsbüro ist für die Überwachung des Betriebs des „zentralen, koordinierten Kanals“ zur Übermittlung Ihres Lebenslaufs beziehungsweise Ihres Bewerberprofils an das EURES-Portal zuständig:

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO)
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
E-Mail: ZAV.EURES-NCO@arbeitsagentur.de
www.eures-deutschland.de

Das EURES-Mitglied/der EURES-Partner, das/der diesen Dienst betreibt, ist die Stelle, die Ihren Lebenslauf oder Ihr Bewerberprofil an das EURES-Portal übermittelt und an die Anfragen zur Überprüfung, Änderung und Löschung von Daten sowie zur Beschränkung der Verarbeitung und zur Datenübertragbarkeit zu richten sind:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

Bei eventuell auftretenden Streitigkeiten sind die Beschwerden bezüglich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu richten. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten erhalten Sie unter der folgenden Adresse: https://edps.europa.eu/data-protection/our-role-supervisor/complaints_de

B. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber, die auf Lebensläufe/Bewerberprofile in der Datenbank „EURES CV-Online“ auf dem EURES-Portal zugreifen

Dies sind die allgemeinen Bedingungen, an die sich das Europäische Koordinierungsbüro, die Europäische Kommission sowie alle EURES-Mitglieder oder -Partnerorganisationen halten müssen, wenn sie Arbeitgebern Zugang zu den Lebensläufen und Bewerberprofilen gewähren, die von den Arbeitsuchenden auf das EURES-Portal hochgeladen oder mit ihrer Einwilligung dorthin übermittelt wurden. 

Im EURES-Portal und bei den einzelnen EURES-Mitgliedern und -Partnern gelten eventuell zusätzliche Bedingungen für den Zugang zu EURES-Lebensläufen/-Bewerberprofilen und den Online-Diensten im Allgemeinen.

  1. Das in der Generaldirektion „Beschäftigung, Soziales und Integration“ der Europäischen Kommission eingerichtete Europäische Koordinierungsbüro fungiert als für die Verarbeitung „Verantwortlicher“ im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EU) 2018/1725 sowie der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). EURES-Mitglieder und -Partner, die Zugang zu den auf dem EURES-Portal gespeicherten oder an das EURES-Portal übermittelten Daten gewähren, handeln im Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
  2. Arbeitgeber, die diesen Bedingungen zustimmen, erklären sich damit einverstanden, den EURES-Dienst ausschließlich dafür zu nutzen, nach Arbeitsuchenden zu suchen und mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um ihnen im eigenen Unternehmen oder in einem Unternehmen, das der Arbeitgeber unmittelbar vertritt, einen konkreten Arbeitsplatz oder einen konkreten Auftrag anzubieten. Die angebotene Beschäftigung muss den im Profil des Arbeitsuchenden zum Ausdruck gebrachten Wünschen entsprechen. Arbeitgeber dürfen von Arbeitsuchenden keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen für den Zugriff auf Informationen zu den Stellenangeboten oder mit dem Ziel fordern, einen (Arbeits-)Vertrag zu bekommen.
  3. Die erhaltenen Informationen dürfen unter keinen Umständen dazu verwendet werden, Dienstleistungen oder Produkte zu bewerben oder zu verkaufen oder Arbeitsmarktinformationen oder Angebote allgemeiner Art zu versenden, zum Beispiel eine Aufforderung zur Registrierung eines Lebenslaufs oder Bewerberprofils in anderen Lebenslauf-Datenbanken.
  4. Informationen aus der Lebenslauf-Datenbank des EURES-Portals können personenbezogene Daten enthalten, die unter vollständiger Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679, behandelt werden müssen. Alle zusammen mit den Daten erhaltenen Anweisungen für die Datenverarbeitung zum Beispiel hinsichtlich Aufbewahrungsfristen oder Beschränkungen der Weiterverarbeitung müssen in vollem Umfang befolgt werden.
  5. Daten, die aus der Lebenslauf-Datenbank des EURES-Portals heruntergeladen wurden, dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Kontaktaufnahme mit potenziellen Bewerbern und die anschließenden Schritte im Einstellungsverfahren unbedingt erforderlich ist. Werden mit den Daten keine Anweisungen zur Datenaufbewahrung übermittelt, müssen alle Daten vollständig gelöscht werden, sobald sie für ihren ursprünglichen Zweck, geeignete Bewerber für einen konkreten Arbeitsplatz oder einen konkreten Auftrag zu finden und zu kontaktieren, nicht mehr benötigt werden (wie in Abschnitt 2 beschrieben). Die Daten zu den Arbeitsuchenden können vom Arbeitgeber nur dann für einen längeren Zeitraum gespeichert werden, wenn der betreffende Arbeitsuchende seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben hat.
  6. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder sonstiger Verarbeitungsanweisungen durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder anderer Stellen, die im Namen des Verantwortlichen tätig sind, kann unbeschadet anderer administrativer oder gerichtlicher Rechtsbehelfe einen Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2016/679 darstellen.