Betroffenenrechte bei der Bundesagentur für Arbeit

Um Ihre Rechte im Hinblick auf den Schutz Ihrer Daten geltend zu machen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Sie haben das Recht, bei der Bundesagentur für Arbeit 

  • Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind.
  • die Korrektur oder Ergänzung Ihrer personenbezogenen Daten zu veranlassen.
  • das Löschen der von Ihnen gespeicherten Daten zu beantragen.
  • die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken zu lassen.

Wichtig:Hinweis: Sie können ausschließlich Auskunft über Ihre eigenen Daten erhalten.

Sie können auch von Ihrem allgemeinen Widerrufs- und Widerspruchsrecht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Gebrauch machen. Das bedeutet:

  • Sie können Ihre Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen.
  • Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.

Wichtig:Hinweis: Personenbezogene Daten werden unabhängig von einem Antrag gelöscht, falls die Daten für einen bestimmten Zweck vorgesehen waren und nicht mehr benötigt werden oder die gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Speicherdauer abgelaufen ist.

Antragstellung

Für alle Anliegen rund um Ihre personenbezogenen Daten ist ein Antrag notwendig. Dieser ist an keine bestimmte Form gebunden.

Falls Sie einen Antrag als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlichen Vertreter stellen möchten, bitten wir Sie, Ihre Vollmacht anzuhängen.

Antrag stellen

Beschreiben Sie in Ihrem Antrag bitte so genau wie möglich, was Ihr Anliegen ist. Gerne können Sie dafür unsere Vorlage (PDF) verwenden.

Antrag versenden

Senden Sie den Antrag bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit oder Familienkasse. Welche das ist, erfahren Sie auf der Seite der Dienststellen-Suche.

Tipp:Gut zu wissen: Ihren Antrag können Sie auch über die Ihnen bekannten Wege einreichen. 

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, bearbeiten wir diesen innerhalb eines Monats.

Bei komplexen Anfragen kann die Bearbeitung bis zu 3 Monate dauern. In diesem Fall informieren wir Sie darüber. 

Unsere Antwort erhalten Sie per Post.

Mögliche Kosten

Der Antrag zu Ihren Betroffenenrechten ist für Sie kostenlos

Falls Sie übermäßig häufig einen Antrag stellen, kann die Bearbeitung für Sie kostenpflichtig oder von uns abgelehnt werden. Wir informieren Sie darüber, bevor Ihnen Kosten entstehen. Sie können dann entscheiden, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten.

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Weiterführender Link