Sie haben das Recht, bei der Bundesagentur für Arbeit
- Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche Daten von Ihnen gespeichert sind.
- die Korrektur oder Ergänzung Ihrer personenbezogenen Daten zu veranlassen.
- das Löschen der von Ihnen gespeicherten Daten zu beantragen.
- die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken zu lassen.
Wichtig:Hinweis: Sie können ausschließlich Auskunft über Ihre eigenen Daten erhalten.
Sie können auch von Ihrem allgemeinen Widerrufs- und Widerspruchsrecht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Gebrauch machen. Das bedeutet:
- Sie können Ihre Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen.
- Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
Wichtig:Hinweis: Personenbezogene Daten werden unabhängig von einem Antrag gelöscht, falls die Daten für einen bestimmten Zweck vorgesehen waren und nicht mehr benötigt werden oder die gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebene Speicherdauer abgelaufen ist.