Hotline für Selbstständige: bei Anruf Hilfe

Seit November 2020 gibt es von der Arbeitsagentur eine Service-Hotline für Selbstständige. Kompetente Mitarbeiter beantworten dabei vor allem Fragen, die Selbstständige in der aktuellen Corona-Zeit beschäftigen.


26.01.2021 - Tina Epking -3 MinutenArbeitswelt gestalten

Seit November 2020 gibt es von der Arbeitsagentur eine Service-Hotline für Selbstständige. Die Mitarbeiter beantworten dabei vor allem Fragen, die Selbstständige in der aktuellen Corona-Zeit beschäftigen.

Das ist die Service-Hotline für Selbstständige

Die Service-Hotline informiert Selbstständige, Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler. Wer zu dieser Gruppe gehört und finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt und/oder Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sucht, erhält unter der gebührenfreien Nummer 0800 4555 521 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr hilfreiche Auskünfte.

Diese Servicerufnummer erleichtert die Beantragung der Grundsicherung sowie von Corona-Hilfen und ist optimal abgestimmt auf die Zielgruppe der Selbstständigen. Die Mitarbeiter erklären, wie Anträge gestellt werden können und welche Unterlagen erforderlich sind. Sie beraten außerdem psychologisch und helfen auch bei beruflicher Neuorientierung.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei erreichbar unter

0800 4555 521 

Infos zur Corona-Grundsicherung sowie eine Übersicht zu den Unterstützungsleistungen in einzelnen Bundesländern finden Sie auch auf arbeitsagentur.de

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Hintergrund zur Selbständigen-Hotline

„Ein großer Teil unseres Jobs ist Aufklärungsarbeit“

Seit 1. November 2020 ist die Service-Hotline der Arbeitsagentur für Selbstständige eingerichtet. Jörg Brückner ist zuständig für die ZAV-Künstlervermittlung und erklärt, warum die Hotline wichtig ist, was die Betroffenen fragen und was sie am meisten überrascht.

Faktor A: Warum gibt es die Hotline?

Jörg Brückner: Vor und während des ersten Lockdowns waren Kulturschaffende und Kreative besonders betroffen, weil zum Beispiel die Theater schlossen und Filmarbeiten unterbrochen werden mussten. Es gab erst nach und nach Corona-Maßnahmen, die in den einzelnen Branchen umgesetzt wurden. Viele Künstlerinnen und Künstler waren sehr verunsichert. Viele arbeiten überwiegend sozialversicherungspflichtig, aber eben auch auf Honorarbasis. Die Corona-Maßnahmen, die dann sehr unbürokratisch umgesetzt wurden, betrafen die meisten gar nicht. Viele fielen durch das Netz. Nach und nach kamen immer spezifischere Maßnahmen dazu, aber nicht jeder wurde aufgefangen. So haben wir uns gedacht: Diese Menschen müssen wir erreichen. Die oft sehr branchenspezifischen Fragen kann die Zentrale nicht beantworten, deswegen wurden diese dann an uns weitergeleitet.

Wie helfen Sie den Menschen, die bei Ihnen anrufen?

Vor allem durch Beratung, denn es gibt sehr viele Hilfsangebote, die sich auch noch länderspezifisch stark unterscheiden. Wir haben da einen sehr genauen Überblick und können gegebenenfalls auch an die richtigen Stellen im jeweiligen Bundesland weiterleiten.
Wir haben sehr früh verstanden, dass wir etwas tun müssen. Momentan können wir nicht vermitteln, deswegen ist es aktuell unser Auftrag und unsere Pflicht, unserer Klientel mit ausführlicher Beratung zur Seite zu stehen. Wir haben uns sehr früh mit den Notprogrammen auseinandergesetzt, die ständig justiert wurden. Wir beraten zur Existenzsicherung, zu den Anträgen, zu den Unterlagen. Manchmal gehen wir mit Einzelnen sogar die Anträge durch. Wir geben Orientierung im recht unübersichtlichen Dickicht der Soforthilfen.

Warum brauchen die Menschen, die Sie betreuen, eine eigene Hotline?

Jörg Brückner
© PrivatJörg Brückner

Sie wissen oft gar nicht, ob sie soloselbstständig oder unständig beschäftigt sind, das ist ein ganz großes Problem. Wir haben festgestellt, dass viele, die denken, dass sie soloselbstständig sind, oft gar nicht soloselbstständig sind – und dass für sie das Sozialpaket, also SGB II, gilt. Das ist für viele erst mal ein Schlag ins Gesicht, aber wir leisten dann Überzeugungsarbeit, dass das keine Schmach, sondern ein Angebot ist, das oft sogar nachhaltiger ist als einmalige Unterstützung. Ein großer Teil unseres Jobs ist Aufklärungsarbeit. Wir versuchen Ängste zu nehmen.

Wie lange dauert so ein Gespräch?

Es sind längere Gespräche, die in der Regel mindestens 20 Minuten dauern. Es geht nicht nur um das Existenzielle, sondern um berufliche Perspektiven. Auch psychologische Unterstützung anzubieten ist Teil unserer Beratung.

Was ist die erste Frage, die Betroffene stellen?

„Wie kann ich überleben?“ oder: „Wo kriege ich Geld?“ Darauf folgt: „Wann kann ich wieder auftreten?“ Wenn wir sagen, dass sie zum Jobcenter müssen, wollen das viele nicht, weil sie sich schämen. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit den Kollegen vom Jobcenter und sensibilisieren, dass es kein Makel ist, sich helfen zu lassen. Viele haben auch Angst, dass sie es nicht länger schaffen und möchten sich beruflich umorientieren. Der Zeitraum ist aber noch zu kurz, um das valide statistisch zu erfassen. Sich als Künstler oder Künstlerin mit beruflicher Umorientierung zu beschäftigen erreicht uns allerdings weitaus mehr als zu Vor-Corona-Zeiten.

Worüber sind die Menschen, die anrufen, besonders überrascht?

Sie sind überrascht darüber, wie gut wir informiert sind. Das hat uns noch mal klargemacht, dass wir einen Imagewandel durchlaufen. Die ZAV-Künstlervermittlung wird als seriöse Partnerin wahrgenommen, die auch in Notzeiten vollumfänglich berät. Sie wird als eine staatliche Einrichtung wahrgenommen, der man vertrauen kann.

Man sitzt am Tisch mit Kugelschreiber

Titelfoto: © iStock/Gorodenkoff