Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.

Lehrerin sitzt mit 2 Kindern am Tisch und unterstützt  ein Kind beim Schreiben

Leistungen aus dem Bildungspaket sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen). Sie erhalten sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Das können zum Beispiel sein:

  • die Kosten für Nachhilfe-Stunden werden übernommen
  • der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins wird bezuschusst
  • die Kosten für ein Sportgerät oder Musikinstrument werden teilweise übernommen

Voraussetzungen für einen Anspruch

Wenn Ihre Familie Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) erhält, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Ihr Kind 

  • positiv:jünger als 25 Jahre ist,
  • positiv:eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • positiv:keine Ausbildungsvergütung erhält.

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

In der Regel müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen, damit Ihr Antrag bewilligt werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, wer vor Ort Ihre Ansprechpartner zum Bildungspaket sind.

Wichtig:Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Bürgergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten

Legen Sie die Belege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine) vor. Nur Kosten, die Sie nachweisen können, werden Ihnen erstattet. Eine Ausnahme ist der Schulbedarf, für den Sie einen festen Betrag erhalten.

Überblick zu den Leistungen aus dem Bildungspaket

BedarfLeistung aus dem Bildungspaket
Persönlicher SchulbedarfSie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.
Lernförderung (Nachhilfe)

Die Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2023 gilt: Wird ab dem 1. Juli 2021 ein Lernförderungsbedarf festgestellt, müssen Sie die Nachhilfe nicht gesondert beantragen. Das gilt auch, wenn der Bewilligungszeitraum bereits vor dem 1. Juli 2021 begonnen hat oder erst nach dem 31. Dezember 2023 endet.

Gemeinschaftliche MittagsverpflegungDie Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.
Vereins-, Kultur- oder FreizeitangeboteKinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Die Höhe erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.
Fahrt zur SchuleIn der Regel gibt es einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

Weitere Hilfen und Beratung

Neben den Leistungen aus dem Bildungspaket gibt es viele weitere staatliche Mittel, die Familien nutzen können. Erste Informationen und welche Stelle dafür zuständig ist, finden Sie auf der Seite Unterstützung für Eltern.

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, bietet Ihnen Ihr Jobcenter neben der finanziellen Absicherung auch eine umfangreiche Beratung für Ihre Familie an. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Unterstützung für Familien durch das Jobcenter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Eltern, die Bürgergeld erhalten

Die Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden zusammen mit dem Bürgergeld beantragt. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel nach Vorlage entsprechender Nachweise. Sie bekommen die Kosten erstattet, die Ihnen durch die Schulveranstaltung entstanden sind.

Für den Schulbedarf Ihres Kindes erhalten Sie zum 1. Februar und zum 1. August einen festen Betrag. Reichen Sie hierzu als Nachweis bitte eine Schulbescheinigung bei Ihrem Jobcenter ein.

Ja, Sie können für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.

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