Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten
Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflicht bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
- Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen.