Ihr Kontakt zu uns
Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr
0800 4 555500 (gebührenfrei)
Sie haben sich für ein Leben in Deutschland entschieden? Die wichtigsten Fragen zur Niederlassungserlaubnis und deutschen Staatsangehörigkeit beantworten wir hier.
Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, dann können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für diese sogenannte Niederlassungserlaubnis gelten bestimmte Voraussetzungen:
Sie können unter bestimmten Bedingungen auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU erhalten. Diese Erlaubnis gilt unbefristet und bietet teilweise weitergehende Rechte.
Bei Fragen können Sie sich an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort wenden.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Dort stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sie werden vor Ort darüber informiert, welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Sie erfüllen nicht alle Voraussetzungen? Sie können die Niederlassungserlaubnis auch unter erleichterten Bedingungen erhalten, wenn Sie zum Beispiel zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Gut zu wissen: Ist Ihr Antrag anerkannt, können Ihre Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.
Wenn Sie nicht als Deutsche oder Deutscher geboren sind, haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft (Einbürgerung). Folgende Voraussetzungen gelten in der Regel für die Einbürgerung:
Weitere Informationen gibt es online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Führen Sie vor dem Antrag auf Einbürgerung ein Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde. Denn bei einer Einbürgerung gibt es viele Besonderheiten zu beachten.
Die Einbürgerung ist kostenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie in der Stadt- oder Kreisverwaltung. Weitere Auskünfte bekommen Sie auch im Bezirksamt oder in der Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde.
Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr
0800 4 555500 (gebührenfrei)