Sobald Ihnen die Wiederaufnahme der Präsenzmaßnahmen erlaubt ist, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Präsenzdurchführung wiederaufzunehmen. Sie haben dabei das durch die aktuellen Verordnungen konkretisierte Gebot des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Bitte teilen Sie dies unverzüglich Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrer zuständigen gemeinsamen Einrichtung mit und stimmen Sie ab, wie und wann die Wiederaufnahme erfolgt. Bitte informieren Sie danach die Teilnehmenden über den weiteren Verlauf der Maßnahme.
Eine Wiederaufnahme bzw. Überführung (z. B. alternierende Durchführung Alternativ-, Präsenz- oder Schichtmodell) in den Präsenzbetrieb unter den geänderten Rahmenbedingungen wird ggf. eine Umstellungszeit erfordern. Im Sinne der wirtschaftlichen Leistungserbringung und Verkürzung von Prozessen sind grundsätzlich kostenneutrale Umsetzungsformen zu bevorzugen.
Bei Vergabemaßnahmen:
Wenn diese Auflagen dazu führen, dass Ihr Maßnahmebetrieb nur mit erheblichen Änderungen in der Durchführung weitergeführt werden kann, erstellen Sie bitte ein Umsetzungskonzept und beschreiben die relevanten Veränderungen (z. B. Schichtbetrieb, Aufteilung Gruppen, Kombination mit E-Learning). Zudem erstellen Sie bitte einen Zeitplan, ab wann Ihnen die Aufnahme der vertraglich vereinbarten Maßnahmedurchführung wieder möglich ist und ob bis dahin ggf. weiterhin eine alternative Durchführung der Maßnahme erfolgt.
Das Umsetzungskonzept muss insbesondere Folgendes beinhalten:
- Abdeckung der Maßnahmeinhalte
- Erreichen des Maßnahmeziels
- Eignung für die Zielgruppe (auch unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes von Risikogruppen).
Falls Sie durch die Einhaltung der Auflagen mit gravierenden Mehrkosten konfrontiert werden, prüft die Agentur für Arbeit bzw. die gemeinsame Einrichtung zusammen mit dem REZ, inwieweit sie sich daran beteiligen kann. Legen Sie bitte Unterlagen bei, die die Mehrkosten belegen sowie eine Begründung, warum eine kostenneutrale Umsetzung (beispielsweise durch einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und alternativen Lernformen bzw. einer Kombination) nicht möglich ist.
Das unterschriebene Umsetzungskonzept, den Zeitplan sowie die die Belege der Mehrkosten legen Sie bitte Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise der gemeinsamen Einrichtung zur Prüfung vor.
Falls Sie die Maßnahme erstmals alternativ durchführen möchten, ist die Erklärung zur alternativen Durchführung von Vergabemaßnahmen zusammen mit dem Umsetzungskonzept bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. der gemeinsamen Einrichtung einzureichen.
Bei preisverhandelten Maßnahmen:
Wenn Sie die Maßnahmen bereits in alternativer Form fortgesetzt haben und der Übergang in den Präsenzbetrieb aufgrund der Auflagen zu Änderungen führt, stellen Sie bitte gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit (in der Regel am Hauptstandort der Einrichtung) schriftlich oder per E-Mail dar, wie der Übergang bzw. die Fortführung der Maßnahmen gestaltet werden soll. Dabei ist auch ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht und alternativen Lernformen bzw. eine Kombination möglich, um zum Beispiel die Hygienevorschriften einhalten zu können oder um Bedarfe von Angehörigen von Risikogruppen besonders zu berücksichtigen.
Falls Sie die Maßnahme erstmals alternativ durchführen möchten, ist die Erklärung zur alternativen Durchführung von preisverhandelten Maßnahmen zusammen mit der Darstellung bei Ihrer Agentur für Arbeit einzureichen.
Falls Sie im Rahmen des Übergangs bzw. der Fortführung der Maßnahmen mit gravierenden Mehrkosten konfrontiert werden, reichen Sie der zuständigen Agentur für Arbeit bitte zusammen mit der oben beschriebenen Darstellung eine nachvollziehbare Kalkulation der entstehenden monatlichen Mehrkosten ein. Die Kalkulation sollte die einzelnen monatlichen Mehrkosten für die jeweils betroffenen Maßnahmen (Angabe der Maßnahmebezeichnung und Maßnahmenummer) sowie die aktuelle Teilnehmeranzahl der betreffenden Maßnahmen (Bundesagentur für Arbeit) erkennen lassen.
Legen Sie bitte Unterlagen bei, die die Mehrkosten belegen sowie eine Begründung, warum eine kostenneutrale Umsetzung (beispielsweise durch einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und alternativen Lernformen bzw. einer Kombination) nicht möglich ist.
Sofern Mehrkosten bei anderen Reha-Trägern beantragt wurden, geben Sie dies bitte an.
Bei Gutscheinmaßnahmen:
Bei allen Fragestellungen zur Wiederaufnahme bzw. Überführung (z. B. alternierende Durchführung Alternativ-, Präsenz- oder Schichtmodell) in den Präsenzbetrieb unter den geänderten Rahmenbedingungen und damit einhergehend erforderlichen Anpassungen an Umsetzungskonzept oder Kostenkalkulation aufgrund Allgemeinverfügung der Länder bzw. regionaler Gesundheitsbehörden wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige fachkundige Stelle. Die Leitlinien im Umgang mit der Corona-Pandemie für fachkundige Stellen wurden gemeinsam von BMAS, DAkkS und BA erarbeitet und den fachkundigen Stellen zur Verfügung gestellt. Sie sollen eine einheitliche Vorgehensweise unterstützen und schlagen Möglichkeiten zu Verfahrensvereinfachungen vor.
Bei Maßnahmen mit Kofinanzierungsanteil:
Wenn die Auflagen die Maßnahmedurchführung erheblich ändern, erstellen Sie bitte analog dem Prozess der Vergabemaßnahmen ein entsprechendes Umsetzungskonzept.
Im Falle von gravierenden Mehrkosten ist den Unterlagen zusätzlich die Zustimmung des Kofinanzierers über die anteilige Übernahme der Mehrkosten beizufügen.
Bei Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III können grundsätzlich aufgrund des Charakters der Maßnahme (Individualbetreuung) keine coronabedingten gravierenden Mehrkosten anfallen. Eine Übernahme bei diesen Maßnahmen, die über das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung kofinanziert sind, kann daher nicht erfolgen.