Faire Migration – Gleiche Rechte, gleiche Chancen

Faire Migration schafft Perspektiven – transparent, gerecht und menschenwürdig. Die Bundesagentur für Arbeit begleitet Menschen im Ausland auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt in Deutschland und setzt sich für gleiche Chancen und Schutz vor Ausbeutung ein.

Faire Migration: Chancen schaffen, Diskriminierung verhindern

Faire Migration bedeutet, dass Menschen aus dem Ausland unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion durch transparente Verfahren, neutrale und kostenfreie Beratung sowie geregelte Anerkennungswege gleichberechtigten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Als Einrichtung des deutschen Staates hält sich die Bundesagentur für Arbeit an internationale Standards, um faire und transparente Verfahren sicherzustellen.

Ein wichtiger Qualitätsstandard nennt sich IRIS (International Recruitment Integrity System). Darin sind die Leitlinien für eine faire Rekrutierung internationaler Arbeits- und Fachkräfte ausführlich beschrieben. Zum Beispiel, dass nicht Sie die Kosten der Vermittlung übernehmen müssen, sondern Ihr zukünftiger Arbeitgeber. Diese Leitlinien geben eine Orientierung, sind aber nicht verpflichtend.

Um innerhalb der Europäischen Union Arbeitsmobilität zu fairen Bedingungen zu fördern, ist die BA Mitglied im EURES-Netzwerk. Nutzen Sie für wichtige Informationen gerne das EURES-Portal.

Was faire und transparente Jobvermittlung in der Praxis bedeutet

  • Sie können die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einsehen und Nachfragen stellen.
  • Sie werden über die Verwendung und den Schutz Ihrer persönlichen Daten aufgeklärt.
  • Sie werden über Ihre Rechte informiert.

Tipp:Tipp: Sie möchten eine private Jobvermittlung nutzen? Prüfen Sie vorab, ob diese die Regeln der „Fairen Migration“ befolgt. Die wichtigsten Punkte finden Sie auch auf Make it in Germany: Vermittlungsagenturen.

Umgang der Bundesagentur für Arbeit mit Missbrauch in der Erwerbsmigration

Die Bundesagentur für Arbeit duldet keinen Missbrauch in der Erwerbsmigration. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür ein, einen bestmöglichen Schutz in der Erwerbsmigration sicherzustellen. Das tut sie, indem sie Verstöße gegen die Rechte von Erwerbsmigrantinnen und -migranten von Beginn an verhindert, aufdeckt und verfolgt.

Die Bundesagentur für Arbeit ist auch Ansprechpartnerin und bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten während der Erwerbsmigration.

Sie achtet bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland sehr genau auf die Einhaltung der fairen Rekrutierungs- und Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch Prüfung der Lohnbedingungen. Aber auch nach Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland überprüft die Bundesagentur für Arbeit dies präventiv oder anlassbezogen. Das tut sie, indem sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnimmt und seine Angaben sowie eingereichten Unterlagen prüft. Wenn hier Verstöße festgestellt werden, muss der Arbeitgeber mit einer rechtlichen Reaktion, zum Beispiel einer Sanktion, rechnen. Je nach Einzelfall ist es möglich, dass die Bundesagentur für Arbeit auch die zuständigen Ermittlungsbehörden einbezieht.

Mit diesem Vorgehen leistet die Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag zur fairen Migration.

Das Arbeitsrecht in Deutschland

In Deutschland gelten für Menschen aus dem Ausland dieselben arbeitsrechtlichen Standards wie für deutsche Beschäftigte. Die Bundesagentur für Arbeit bietet keine Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen an. Sie unterstützt Sie aber dabei, Arbeitgeber zu finden, die faire Bedingungen bieten.

Arbeitsvertrag

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, bekommen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin müssen unter anderem folgende Punkte festgehalten sein:

  • Arbeitszeit: Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Angestellte nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Faires Gehalt: Arbeitnehmende haben grundsätzlich Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Es bestehen Ausnahmen zum Beispiel für Praktikanten oder Auszubildende. Diese Untergrenze schützt vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen.
  • Probezeit: In Deutschland dürfen Arbeitgeber eine Probezeit vereinbaren. In dieser Zeit können Sie und das Unternehmen sich kennenlernen und schauen, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
  • Urlaub: Wer Vollzeit arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch mehr Urlaubstage geben, aber nicht weniger. Während Ihres Urlaubs werden Sie weiterbezahlt.
  • Laufzeit: Im Vertrag muss festgehalten sein, wann die Zusammenarbeit beginnt. Sollte der Vertrag befristet sein, steht an dieser Stelle auch, wann der Vertrag endet.

Kündigungsschutz

Nach der Probezeit gilt in Deutschland ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber einen guten Grund braucht, um Sie zu kündigen.

Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist, endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Termin.