Detailansicht des Stellenangebots

Stellendetails zu: Metallbauer/Schlosser (m/w/d)

Zurück zum Ergebnislisteneintrag

Metallbauer/Schlosser (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Hefi GmbH Glas-und Metallbau

Arbeitsort

Talheim, Neckar

Anstellungsart

Vollzeit

Befristung

befristet für 12 Monate

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Metallbauer/in - Konstruktionstechnik

Stellenbeschreibung

Schon Jahrzehnte als Spezialist für Glaskonstruktionen am Markt, ist die Hefi GmbH seit 2015 ein Schwesterunternehmen der Beck GmbH. Mit vielen Synergien im Produkt- und Dienstleistungsportfolio ergänzen sich die beiden Unternehmen auf ideale Weise.

Wir sind kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für die Konzeption, Planung und Ausführung von Glas-, Metall- und Stahlkonstruktionen aller Art.

Für unsere weitere Expansion suchen wir ab sofort einen Metallbauer/Schlosser (m/w/d) in Vollzeit.

Ihre Aufgaben:
• Fertigen von Stahl- und Metallbauteilen/ -konstruktionen sowie Geländern nach technischen Zeichnungen
• Selbstständige Metallbearbeitung (Bohren, Biegen, Schweißen, Flexen etc.)

Wir bieten:
• Weiterentwicklungsmöglichkeiten
• Flache Hierarchien, kurze Kommunikationswege
• Möglichkeiten, sich konstruktiv einzubringen

Ihr Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung zum Metallbauer/Schlosser (m/w/d) oder vergleichbar.
• Schweißkenntnisse (MAG/MIG/WIG)
• Kenntnisse in Edelstahlverarbeitung erwünscht
• PKW-Führerschein, Kranenbedienschein/ Staplerschein von Vorteil

Arbeitszeit:

• 40 Wochenstunden

Sie haben Interesse? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins und Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an: luisa.kreuz@beck-stahlbau.de.

Wir bitten Sie, von Bewerbungen abzusehen, wenn Ihr Profil nicht mit den Anforderungen der zu besetzenden Position übereinstimmt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Hefi GmbH Glas-und Metallbau

Hefi GmbH Glas-und Metallbau

Informationen zur Bewerbung

Zurück zum Ergebnislisteneintrag