Stellendetails zu: Auszubildende (PIA) für Heilerziehungspflege (m/w/d) **2026**
Zurück zum ErgebnislisteneintragAuszubildende (PIA) für Heilerziehungspflege (m/w/d) **2026**
Kopfbereich
- Beginn ab 01.08.2026
Ort
verschiedene ArbeitsorteAnstellungsart
Teilzeit (Flexibel)Benötigter Schulabschluss
Mittlere Reife / Mittlerer BildungsabschlussAusbildungsberuf
Heilerziehungspfleger/inStellenbeschreibung
Auszubildende (PIA) für Heilerziehungspflege (m/w/d) für den fachpraktischen Teil der Ausbildung mit durchschnittlich 19,5 Stunden / Woche.
In Zusammenarbeit mit einer entsprechenden Fachschule, eine Auflistung finden Sie hier: Mitgliedsschulen – LAG HEP NRW (lag-hep-nrw.de)
Ziel der Ausbildung zum / zur Heilerziehungspfleger/in (HEP) ist die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Hierzu werden heilerziehungspflegerische Konzepte und deren theoretische Grundlagen aus Pädagogik, Psychologie, Pflege, Medizin, Recht etc. erarbeitet.
Der Fachschul-Bildungsgang wird in der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten.
Der Fachschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Tagen in der Woche sowie einem zusätzlichen dreitätigen Block pro Quartal statt. Parallel besteht ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50% (19,5 Std./Woche).
Der fachpraktische Teil der Ausbildung kann in unseren Wohnstätten in Weilerswist, Euskirchen oder Kall absolviert werden.
Ausbildungsvergütung nach TVAöD- Pflege:
° 1. Lehrjahr = 1.340,69€ / Monat
° 2. Lehrjahr = 1.402,07€ / Monat
° 3. Lehrjahr = 1.503,38€ / Monat
° zusätzliche Altersvorsorge - RZVK
° dreijährige praxisintegrierte Form
° Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
(anerkannte Pflegefachkraft in der Eigliederungs- und Behindertenhilfe)
° bundesweite Fachhochschulreife (optional)
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind:
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Abschluss einer
° zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen, z.B. Kinderpflege oder Sozialassistenz, Heilerziehungspflegehilfe
° oder eine nicht einschlägige dreijährige Berufsausbildung und der Nachweis über eine sechswöchige Vollzeittätigkeit im sozialen Bereich oder
° eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren - das Abitur und der Nachweis über eine sechswöchige Vollzeittätigkeit im sozialen Bereich oder
° die Fachhochschulreife mit Praktikum im Sozial- und Gesundheitswesen
Lernmittel werden nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW zur Verfügung gestellt.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Lebenshilfe KV Euskirchen
Lebenshilfe KV Euskirchen
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