Stellendetails zu: Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)

Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)

Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)

Kopfbereich

Arbeitgeber: Protea Herne-Baukau GmbH

Besondere Merkmale

  • 1. Jahr: 1.275 €/Monat

Ort

Herne, Westfalen

Angebotsart

Ausbildung

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss

Beginn

ab sofort

Ausbildungsberuf

Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)

Stellenbeschreibung

Der/die Auszubildende setzt in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung, der Wohnbereichsleitung, der Praxisanleitung (Mentor:In) und allen Mitarbeiter:Innen des Wohnbereiches, unter Berücksichtigung des Pflegeleitbildes der protea care das Konzept der fördernden Pflege, welches die individuelle Lebensbegleitung der Bewohner:Innen sicherstellt, um. Dabei sind die Würde und Einmaligkeit jeder Bewohner:In und des/der Mitarbeiter:In zu achten.

Der/die Auszubildende beachtet die protea care Philosophie und Unternehmenskultur. Er/Sie setzt die in dem Unternehmen – und Pflegeleitbild formulierten Grundsätze um und berücksichtigt diese. Ebenso handelt er/sie bei der Gestaltung ihre Arbeitsabläufe nach Vorgabe des QMH. Er/sie sichert die Lebensqualität der Bewohner:Innen durch eine individuelle und fachlich korrekte Pflege und Betreuung unter Berücksichtigung der aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse, entsprechend seines Ausbildungsstandes.

Aufgabenschwerpunkte:

Der Auszubildende soll folgende Punkte erlernen:

· Fachlich korrekte Steuerung des Pflegeprozesses bei den Bewohner:Innen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Bewohner:Innen und der Vorgaben des QMH

· Einschätzung der Risikofaktoren analog der Risikomatrix innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug

· Erstellung und Abschlusses der SIS innerhalb von 48 Stunden nach dem Einzug, Erstellung der daraus resultierenden Maßnahmenplanung und der Tagesstruktur

· Beurteilung der Effizienz der geplanten Maßnahmen

· Beobachtung, Beurteilung und Dokumentation von Abweichungen von der Tagesstruktur

· Beobachtung, Beurteilung und Dokumentation des Verhaltens und Befindens der Bewohner: Innen bei Auffälligkeiten

· Regelmäßige Evaluation der Pflegeprozesse

· Durchführung einer fach – und sachgerechten Grundpflege

· Durchführung einer fach – und sachgerechten Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung

· Dokumentation der durchgeführten Behandlungspflege

· Dokumentation der durchgeführten protokollpflichtigen Maßnahmen (Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Bewegungsplan, FeM)

· Anwendung von anerkannten Pflegetechniken und Pflegestandards

· Kontrolle der Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei den Bezugspflegebewohner:Innen und Überprüfung ob ein Beschluss vorliegt

· Information der Wohnbereichsleitung, wenn ein anderer Pflegerad beantragt werden muss (gemäß den §§ 14 und 15 SGB XI)

· Beratung der Bewohner:Innen, in Bezug auf persönliche Hygiene, auf richtige Ernährung, auf pünktliche und korrekte Einnahme von Medikamenten und der korrekten Ausführung anderer ärztlicher Verordnungen sowie in persönlichen Angelegenheiten

· Information der Bewohner/Betreuer über alle sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten, inklusive über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen, soweit nicht die Kompetenz des Arztes/der Ärztin, der Wohnbereichsleitung oder anderer Personen berührt wird.

· Anleitung, Motivation und Hilfeleistung beim Wiedererlernen und beim selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens

· Begleitung der Bewohner:Innen in ihrer Selbständigkeit

· Förderung von Kontakten der Bewohner:Innen untereinander

· Wertschätzender und sensibler Umgang mit Bewohnern

· Sach- und fachgerechter Umgang mit verordneten Medikamenten beim Stellen, Herrichten, Anreichen, bei Bestellungen und der Aufbewahrung

· Organisation für das Begleiten der Bewohner:Innen zum Arzt/zur Ärztinund zu internen u. externen Veranstaltungen

· Selbständiges Ergreifen von Notfallmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärzt:Innen oder des Rettungsdienstes

· Versorgung verstorbener Bewohner:Innen und Betreuung der Angehörigen

· Kollegiales und wertschätzendes Zusammenarbeiten mit Kolleg:Innen und Vorgesetzten

· Mitwirkung bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter:Innen, ggf. Durchführung praktischer Unterweisung

· Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung regelmäßiger Dienstbesprechungen

· Mitwirkung bei der Anleitung und Überwachung von Pflegehilfskräften, Praktikant:Innen und Aushilfskräften

· Mitwirkung bei der praktischen Anleitung der Schüler:Innen der Institute für Aus‑ und Fortbildung und bei deren Beurteilung

· Adäquate Kommunikation und Kooperation mit Angehörigen, Betreuer:Innen, Ärzt:Innen, Apotheker:Innen und anderen externen Personen

· Interessenwahrnehmung des Hauses nach „außen“

· Beachtung aller rechtlich relevanten Vorschriften (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Hygiene – und Datenschutzvorschriften, Aushangpflichtige Gesetze usw.) und gültigen Unternehmensregelungen

· Wirtschaftliche und sorgfältige Verwendung der Ge- und Verbrauchsgüter

· Organisation des eigenen Zuständigkeitsbereiches auf der Basis von Bewohner:Innenbedürfnissen und betrieblichen Möglichkeiten

· Mitwirkung bei der Koordination der Arbeitsabläufe im Wohnbereich

· Unterstützung der Wohnbereichsleitung

· Aktive Mitarbeit an der Entwicklung und Umsetzung eines internen Qualitätsmanagementsystems

· Vollständige Kenntnisse über das Qualitätsmanagementhandbuch (Qualifikationsentsprechend). Hierbei besteht eine „Holpflicht“ des/der Mitarbeiter:In

· Mitwirkung bei externen und internen Qualitätskontrollen und sonstigen Prüfungen

· Teilnahme an Qualitätszirkeln oder Projekten zur kontinuierlichen Verbesserung

· Aufnahme und Weiterleitung von Beschwerden nach der Verfahrensanweisung Beschwerdemanagement

· Einbringen von Vorschlägen für innerbetriebliche Fortbildungen

· Durchführung von innerbetrieblichen Fortbildungen

· Einbringen von Vorschlägen für Arbeitsmaterialien, bei Neuanschaffungen, Renovierungen, Um‑ und Neuorganisationen

· Instandhaltung der Einrichtungen und Ausstattung, Information der Wohnbereichsleitung über Schäden, sowie Ausfertigen und Weiterleiten der Reparaturaufträge

· Übernahme kleinerer hauswirtschaftlicher Tätigkeiten

· Zusammenarbeit mit dem hauswirtschaftlichen Team

· Verantwortung für ein hygienisches und sauberes Bewohner:Innenumfeld

· Kontinuierliche eigene Fort- und Weiterbildung (Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten, Fachliteratur) und Umsetzung der Inhalte

Stellung des/der Auszubildenden:

Der/die Auszubildende ist der Wohnbereichsleitung unterstellt.

Im Übrigen ist die Stellung im Organigramm dargestellt.

Vertretungsregelung:

keine

Befugnisse und Vollmachten:

keine

Kommunikation:

Der/die Auszubildende sorgt für eine Informationsweitergabe in den Dienstübergaben.

Er/sie nimmt regelmäßig an den im Haus festgelegten Besprechungen teil (s. Kommunikationsmatrix).

Der/die Auszubildende ist verpflichtet, sich insbesondere nach einer Abwesenheit eigenverantwortlich über Neuerungen im betrieblichen Ablauf zu informieren (Holpflicht).

Weiterentwicklung:

Neben den genannten Aufgabenschwerpunkten ist der/die Auszubildende selbstverständlich bereit, auch andere Aufgaben, die dem Wesen nach der Position und den bereits übertragenen Aufgaben entsprechen und die sich auch aus betrieblichen Notwendigkeiten ergeben können, zu übernehmen. Die Stellenbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Protea Herne-Baukau GmbH

Protea Herne-Baukau GmbH

Informationen zur Bewerbung