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Stellendetails zu: Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d)

Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Selbständigkeit
Arbeitgeber: Landkreis Kronach

Arbeitsort

Kronach, Oberfranken

Anstellungsart

Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)

Beginn

ab sofort

Berufsbezeichnung

  • Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
  • Rechtliche/r Betreuer/in
  • Jurist/in

Stellenbeschreibung

Es werden im Landkreis Kronach

Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d)

in Teilzeit oder Vollzeit gesucht.

Die Aufgaben umfassen vor allem die Vertretung der rechtlichen Interessen der betreuten Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig besorgen können.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade (UN-BRK 2009).

Aufgaben als Berufsbetreuer:

  • Individuelle Beratung und Betreuung von Klienten in rechtlichen, sozialen und finanziellen Angelegenheiten
  • Die Berufsausübung setzt daher vor allem Rechtskenntnisse, aber auch kommunikative Fähigkeiten und die Kenntnis von Methoden voraus, um die Wünsche von schwer erkrankten und behinderten Menschen - häufig mit kognitiven Beeinträchtigungen - in Erfahrung zu bringen.
  • Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten und Interessen der Klienten
  • Zusammenarbeit mit Angehörigen, Fachleuten und Institutionen
  • Dokumentation und Berichtswesen

Eine Betreuerbestellung erfolgt in dem vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Im Vordergrund steht das Wohl des Betroffenen und dessen Wünsche.

Berufsbetreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Gericht. Die Vergütung erfolgt in festgelegten Fallpauschalen, welche sich an der Wohnform und den wirtschaftlichen Mitteln des Betroffenen orientiert.

Rechtliche Berufsbetreuer*innen üben ihre Tätigkeit selbstständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich nicht um ein sozialversicherungs-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Fachliche Voraussetzungen und Registrierungsverfahren

Mit Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes (Betreuungsorganisationsgesetz BtOG) am 01.01.2023 müssen berufliche Betreuer ein Registrierungsverfahren bei ihrer zuständigen Stammbehörde (Betreuungsstelle) durch-laufen und die Voraussetzungen gem. § 23 BtOG nachweisen.

Die örtlich zuständige Stammbehörde definiert sich über den Sitz des/der beruflichen Betreuerin.

Für diese verantwortungsvolle und vielfältige Tätigkeit ist ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) notwendig.

Die Sachkunde kann durch den erfolgreichen Abschluss eines zertifizierten Sachkundelehrgangs (BAGüS - Übersicht über anerkannte Sachkundeanbieter) erworben

werden. Eine Teilanerkennung der Sachkunde durch Berufserfahrung oder anderweitige Ausbildungen können durch die Behörde anerkannt werden.

Die Sachkunde gilt bei Personen, die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben oder das 2. Juristische Staatsexamen mit der Befähigung zum Richteramt erlangt haben, als nachgewiesen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil für Berufsbetreuer auf der Webseite des Bundesverbandes für Berufsbetreuer (BfB e.V.).

Persönliche Voraussetzungen

  • Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Entscheidungsfähigkeit, persönliche Stabilität, Durchhaltevermögen und Durchsetzungsfähigkeit
  • Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und ggf. eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen.
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Anschaffung ausreichender Ausstattung (PC Arbeitsplatz, abschließbare Aktenschränke, ggf. Faxgerät, Diensthandy. Hilfreich ist die Anschaffung einer geeigneten Fachsoftware)

Vergütung

Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und wird im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG festgelegt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle geben Ihnen gerne telefonisch nähere Auskunft und schicken Ihnen bei Bedarf einen Vordruck für den Registrierungsantrag und die notwendigen Unterlagen zu. Gerne können Sie uns zusätzlich auch einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben zukommen lassen.

Sie erreichen uns unter folgendem Kontakt:

Betreuungsstelle, Landratsamt Kronach

Herr Jahreiß: 09261 678 – 572

E-Mail unter betreuungsstelle@lra-kc.bayern.de.

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuer/in finden Sie auch unter:

Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.

Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.