Detailansicht des Stellenangebots

Stellendetails zu: Ausbildung 2026 - Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)

Zurück zum Ergebnislisteneintrag

Ausbildung 2026 - Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Ausbildung
Arbeitgeber: Winfried Schneider
  • Beginn ab 01.09.2026

Ort

Meeder

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Qualifizierter / Erweiterter Hauptschulabschluss

Ausbildungsberuf

Land- und Baumaschinenmechatroniker/in

Stellenbeschreibung

Seit 1993 Ihr leistungsstarker und zuverlässiger Partner für Landtechnik, PKW, Garten- und Melktechnik. Wir liefern land- und forstwirtschaftliche Traktoren, Maschinen und Geräte. In unserer Fachwerkstatt warten und reparieren wir Landmaschinen, Kleingeräte und PKW’s aller Hersteller. Unsere Melktechniker sind mit ihren Servicewagen für sie unterwegs.

Wir bieten Dir zum 01.09.2026 eine Ausbildung zum/zur Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d) an.

Land- und Baumaschinenmechatroniker/innen halten Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen sowie Motorgeräte instand, die in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und auf Baustellen zum Einsatz kommen. Sie erstellen Fehler- und Störungsdiagnosen in mechanischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Systemen und ermitteln Störungsursachen. Die Mängel beheben sie, indem sie die entsprechenden Teile reparieren oder austauschen.

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

Voraussetzungen:

  • mind. qualifizierter Hauptschulabschluss
  • Lernbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Interesse am angegeben Beruf

Einen Einblick in unsere Arbeit findest du unter https://landtechnik-schneider.de/

Gerne bieten wir Dir ein Praktikum an, um einen ersten Einblick in den Ausbildungsberuf zu bekommen.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Landtechnik & Melktechnik Schneider
Ottowinder Str. 4
96484 Meeder
09566/1342

E-Mail: fa.schneider.meeder@t-online.de

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Winfried Schneider

Winfried Schneider

Informationen zur Bewerbung

Zurück zum Ergebnislisteneintrag