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Stellendetails zu: Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (m/w/d)

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Ausbildung
Arbeitgeber: Amtsgericht Ulm

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.09.2026

Ort

Ulm, Donau

Anstellungsart

Vollzeit

Benötigter Schulabschluss

Fachhochschulreife

Ausbildungsberuf

Gerichtsvollzieher/in (gehobener Dienst)

Stellenbeschreibung

Aufgabengebiet und Tätigkeit:

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tragen eine hohe Verantwortung im Rechtsstaat: Sie setzen gerichtliche Entscheidungen durch, etwa bei Pfändungen, Zwangsräumungen oder der Abnahme von Vermögensauskünften. Als Organ der Justiz arbeiten Gerichtsvollzieher selbständig und eigenverantwortlich – mit großer Entscheidungsfreiheit. Sie führen ihr Büro eigenständig, organisieren ihre Arbeit selbst und sind im Übrigen ausschließlich an das Gesetz gebunden. Dabei genießen sie die Sicherheit der Verbeamtung. Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, den Rechtsfrieden zu sichern. Es ist ihr vorrangiges Ziel, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, um Schulden zu bezahlen. Die Zwangsvollstreckung erfordert sowohl Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen als auch Sensibilität und Empathiefähigkeit. Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, den Rechtsfrieden zu sichern. Es ist ihr vorrangiges Ziel, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, um Schulden zu bezahlen. Die Zwangsvollstreckung erfordert sowohl Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen als auch Sensibilität und Empathiefähigkeit.

Bewerberinnen und Bewerber benötigen Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigten Bildungsstand nach § 58 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates erforderlich. Eine gesundheitliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und ein maximales Alter von 38 Jahren bei Studienbeginn sind ebenfalls wichtig.

Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Unverheiratete Studierende erhalten derzeit ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.500,- EUR und Beihilfe im Krankheitsfall. Das Einstiegsgehalt

nach dem Studium liegt für unverheiratete Beamte derzeit bei ca. 3.000,- EUR netto.

Die Bewerbung ist beim Oberlandesgericht Stuttgart online über das Bewerbungsprotal einzureichen. Alle erforderlichen Unterlagen für die Bewerbung finden Sie unter www.seiamstaat.de

Bewerbungszeitraum: immer bis 28.02. eines jeden Jahres

Geforderte Anlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Bewerbungsbogen mit aktuellem Lichtbild
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der letzten zwei Schulhalbjahre bzw. Zeugnisse und Unterlagen, die den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, der
    Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
  • evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen und Prüfungen seit der Schulentlassung

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Amtsgericht Ulm

Amtsgericht Ulm

Informationen zur Bewerbung