Stellendetails zu: LZF 20xGEAS_SozPäd_Vuln.Screeningverfahren
Zurück zum ErgebnislisteneintragLZF 20xGEAS_SozPäd_Vuln.Screeningverfahren
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Besondere Merkmale
Arbeitsort
Neumünster, HolsteinAnstellungsart
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)Befristung
unbefristetBeginn
ab sofortBerufsbezeichnung
- Verwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/in
- Sozialpsychologe/-psychologin
Stellenbeschreibung
Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 „Erstaufnahme, Verteilung“ am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 „Erstverteilung der Asylbegehrenden“ als Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für Vulnerabilitätsscreenings von Asylbegehrenden im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt
eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen
und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft
für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Ihre Aufgaben
eigenständige Durchführung des standardisierten Vulnerabilitätsscreenings im Erstkontakt mit Asylbegehrenden
Erkennen und fachliches Einordnen besonderer Schutzbedarfe ohne diagnostische Bewertung sowie die Einleitung und Nachverfolgung erforderlicher Folgemaßnahmen
strukturierte, rechtssichere Dokumentation der Screeningergebnisse in den vorgesehenen Fachverfahren unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben
Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligten
fachliche Zuarbeit für Auswertungen, Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der GEAS-Reform
Mitwirkung an der Qualitätssicherung der Screeningverfahren
Beteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche Praxis
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder
abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration,
Verwaltungswissenschaften, oder
Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
Erfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und Aufenthaltskontext
Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z.B. GEASReform, Schutzkonzepte, Asylgesetz, Gewaltschutzgesetz, Datenschutz- Grundverordnung DSGVO)
Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
ausgeprägte kultursensible Kompetenz und Sensibilität für die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen
Berufserfahrung mit vergleichbarem Aufgabenspektrum, z. B. in Bereichen Personen mit Asylbegehren, Koordination und Auswertung von Screeningverfahren
sehr gute kommunikative Fähigkeiten, analytisches und konzeptionelles Denken zur Ableitung von Handlungsempfehlungen
Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären vorteilhaft
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 10 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L
bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables
Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten
Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben,
gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss
im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin- Datenbank der KMK. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen
Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
- April 2026
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort „LZF 20x“, Dezernat
12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen zur Auswertung und Bearbeitung an einen externen Dienstleister weitergeleitet werden.
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen (michelle.clasen@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-181) gerne zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden
Sie sich bitte an Delf Stummeyer (delf.stummeyer@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-119).
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein
Die komplette Stellenausschreibung finden Sie unter www.schleswig-holstein.de unter der Rubrik Stellenmarkt.
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