Stellendetails zu: Seelotsenanwärter (m/w/d)
Seelotsenanwärter (m/w/d)
Kopfbereich
Besondere Merkmale
- Beginn ab 01.03.2027
Arbeitsort
KielAnstellungsart
VollzeitBerufsbezeichnung
- Kapitän/in (Fachschule)
- Kapitän/in
Stellenbeschreibung
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,
Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d)
zum** 1. März 2027 **für die Seelotsreviere
nach § 9 Absatz 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch
Artikel 72 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), zuzulassen.
Voraussetzungen für die LA2-Seelotsenausbildung
Die Dauer der LA2-Seelotsenausbildung beträgt 18 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer
- im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV
oder - im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist
und - wenn die Erstausstellung dieses Befähigungszeugnisses nicht länger als 3 Jahre zurückliegt;
- seine gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf bei einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 SeeLG nachweist;
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist.
Bewerbungen mit
- ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49 (0228) 70 904489 oder über Email: janine.helmecke@wsv.bund.de anfordern),
- beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,
- schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
- einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments,
- beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses
richten Sie bitte** **an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.
Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026.
Arbeitsorte
Unternehmensdarstellung: GDWS Zentrale (B)
GDWS Zentrale (B)
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