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Stellendetails zu: Seelotsenanwärter (m/w/d)

Seelotsenanwärter (m/w/d)

Kopfbereich

Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: GDWS Zentrale (B)

Besondere Merkmale

  • Beginn ab 01.03.2027

Arbeitsort

Kiel

Anstellungsart

Vollzeit

Berufsbezeichnung

  • Kapitän/in (Fachschule)
  • Kapitän/in

Stellenbeschreibung

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d)

zum** 1. März 2027 **für die Seelotsreviere 

nach § 9 Absatz 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch

Artikel 72 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), zuzulassen. 

Voraussetzungen für die LA2-Seelotsenausbildung

Die Dauer der LA2-Seelotsenausbildung beträgt 18 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer

  • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV
    oder 
  • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist
    und 
  • wenn die Erstausstellung dieses Befähigungszeugnisses nicht länger als 3 Jahre zurückliegt;
  • seine gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf bei einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 SeeLG nachweist;
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist.

Bewerbungen mit

  • ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49 (0228) 70 904489 oder über Email: janine.helmecke@wsv.bund.de anfordern),
  • beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,
  • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
  • einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments,
  • beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses

 

       

       richten Sie bitte** **an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.

Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026.

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: GDWS Zentrale (B)

GDWS Zentrale (B)

Informationen zur Bewerbung