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Stellendetails zu: Lehrkraft (m,w,d) mit dem Dualen Studiengang „Angewandte Sportwissenschaft B.A.“ für Sport

Lehrkraft (m,w,d) mit dem Dualen Studiengang „Angewandte Sportwissenschaft B.A.“ für Sport

Kopfbereich

Angebotsart: Duales Studium
Arbeitgeber: Staatliches Schulamt Cottbus

Besondere Merkmale

  • Duales Studium (praxis­integrierend)
  • Beginn ab 01.08.2026

Ort

Lübbenau/Spreewald

Anstellungsart

Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Flexibel)

Benötigter Schulabschluss

Allgemeine Hochschulreife

Studiengang

Bachelor of Arts - Angewandte Sportwissenschaft

Stellenbeschreibung

Lehrkraft (m, w, d) in Verbindung mit dem Dualen Studiengang „Angewandte Sportwissenschaft B.A.“ für Sport
an der Traugott-Hirschberger-Grundschule in Lübbenau/Spreewald

Bedarf: ab 01.08.2026

unbefristet / Teilzeit im Umfang von 21/28 Unterrichtsstunden

Befähigung:
Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe

Über den Seiteneinstieg an einer/einem Grundschule.

  • mit einer Befähigung zum Unterrichten in den o.g. Fächern/Fachrichtungen
  • in Bezug auf die Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst für die Dauer von 13 Monaten, innerhalb derer eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren ist, als Lehrkraft eingestellt. Die unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und Feststellung der Bewährung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Informationen hierzu erteilt das zuständige staatliche Schulamt.

Fächer / Fachrichtung: Sport

Eingruppierung:
Die Eingruppierung erfolgt bei Nachweis der angegebenen Befähigung in Entgeltgruppe 13 TV-L.

Einsatzort:
Traugott-Hirschberger-Grundschule
Poststraße 29a
03222 Lübbenau/Spreewald

Bewerbungsfrist: 30.04.2026

Kontaktperson im Schulamt:
Staatliches Schulamt Cottbus
Herr Fechner
Telefonnummer: 0355/4866-411
E-Mail: Bewerbung-Lehrkraft.CB@schulaemter.brandenburg.de

Bemerkungen:
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerbende ohne Hochschulabschluss, denn mit der Einstellung als Lehrkraft
an der oben genannten Schule ist zugleich die Qualifizierung für das Unterrichtsfach Sport an der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg (ESAB) verbunden (berufsbegleitende Qualifikation zum Erwerb eines Bachelorabschlusses). Mit dem Erwerb des Bachelorabschlusses ist der Zugang zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen eröffnet (Erwerb der Befähigung Bildungsamtsrätin/ Bildungsamtsrat, welche die fachlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung in der Besoldungsgruppe A 12 eröffnet).

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung,
  • Übungsleiter C-Lizenz, vorzugsweise für den Breitensport mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche,
  • Begeisterung für Sport und konkrete Erfahrungen in mindestens einer Sportart
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Wünschenswert sind: Nachweis über die Ausbildung zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin und/oder zum Rettungsschwimmer bzw. zur Rettungsschwimmerin

Die zunächst befristete Einstellung für die Dauer von 13 Monaten ist mit einer klaren Entfristungsperspektive verbunden.

Die unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgt bei erfolgreicher Teilnahme an der pädagogischen Grundqualifizierung (PGQ) und der Feststellung der Bewährung als Lehrkraft im Unterricht. Für das berufsbegleitende Studium wird eine Freistellung im Umfang
von 6 LWS gewährt. Zugleich werden die notwendigen Kosten des Studiums (Studiengebühren, Reisekosten) werden vom Arbeitgeber übernommen/erstattet. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen in §§ 8 bis 10 TV-Umbau II hingewiesen - insbesondere auf die Vertragsbindung nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme sowie die unter Umständen notwendige Rückzahlungspflicht der (anteiligen) Qualifizierungskosten. Das heißt, die oder der Beschäftigte verpflichtet sich nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme für mindestens die Dauer der Fortbildung als Lehrkraft im Brandenburger Schuldienst tätig zu sein (hier: Dauer des Bachelorstudiums). Und für den Fall, dass die oder Beschäftigte die Qualifizierungsmaßnahme aus von ihr oder ihm vertretenden Gründen abbricht oder die Frist der Vertragsbindung aus von ihr oder ihm vertretenden Gründen nicht einhält, das Land Brandenburg die Ausbildungskosten ganz oder anteilig zurückfordern kann.

Weitere Informationen unter https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/seiteneinstieg-in-den-schuldienst/berufsbegleitend-sport-studieren.html

Arbeitsorte

Unternehmensdarstellung: Staatliches Schulamt Cottbus

Staatliches Schulamt Cottbus

Informationen zur Bewerbung